Drucksache - DS/1486/VI  

 
 
Betreff: Schulbesuch für alle Lichtenberger Schülerinnen und Schüler
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BildungBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.11.2009 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.10.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung Bildung PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. (Abb.) PDF-Dokument
VzK-Abb-Anlage 1  
VzK-Abb- Anlage 2  
VzK-Abb-Anlage 3  
VzK-Abb-Anlage 4  
VzK-Abb-Anlage 5  
VzK-Abb-Anlage 6  
VzK-Abb-Anlage 7  

Der Ausschuss Bildung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Januar 2010 konstituierte sich die Arbeitsgruppe (AG) „Schulpflicht“.

Zum Zwecke einer engen Einbindung der BVV hatte sich das Bezirksamt aufgrund der Komplexität der Materie dazu entschlossen, die relevanten Ausschüsse für Jugendhilfe und Bildung von Anfang an am Prozess der AG zu beteiligen. Dies bot der BVV sowohl die Möglichkeit, den Stand der Diskussion jederzeit nachzuvollziehen als auch den Diskus­sionsprozess unmittelbar mitzugestalten.

Ständige Mitglieder der AG Schulpflicht waren somit

·         die Vorsitzenden des Bezirksschulbeirats, des Bezirkselternausschusses

·         der/die Vorsitzende des Jugendhilfe- und Bildungsausschusses sowie jeweils ein weiteres Mitglied beider Ausschüsse

·         ein Vertreter der Außenstelle Lichtenberg der Senatsverwaltung für Bildung, Wissen­schaft und Forschung

·   die Schulleiterin der Schule am Rathaus

·   die Schulleiterin der Feldmark-Schule

·   der Schulleiter der (ehemaligen) Paul-Schmidt-Schule

·   der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes

·   die für Fachliche Steuerung zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes

·   die Amtsleiterin des Amtes für Schule und Sport (Leitung der AG)

·         die für die Wahrung der Schulpflicht zuständige Mitarbeiterin des Amtes für Schule und Sport

·   eine Vertreterin des Jobcenters (Bereich U25)

·   der Leiter des Bereichs Prävention der Polizeidirektion 6

·   der Referent der Bezirksstadträtin für Schule, Sport und Soziales.

 

Die zweite Vertreterin des Jugendhilfeausschusses konnte zugleich die fachliche Sichtweise und Perspektive eines freien Trägers mit einschlägigen Erfahrungen im Bereich des Umgangs mit Schuldistanz mit einbringen. Damit war ein hohes Maß an fachlicher Kompe­tenz aller am bezirklichen Verfahren beteiligter Institutionen und Dienste in der AG vertreten.

Die AG tagte im Zeitraum Januar bis September 2010 insgesamt 7 Mal.

Zum Ziel setzte sich die AG zunächst die arbeitsgebietsübergreifende Verständigung zum bestehenden Verfahren zur Sicherung der Schulpflicht. Aufgrund der unterschiedlichen Blickwinkel, Erfahrungen und sich ergänzenden Sichtweisen der vertretenen Institutionen und Dienste konnte das wechselseitige Verständnis für Möglichkeiten und Grenzen in Rolle und Auftrag der einzelnen Beteiligten gefördert werden. Infolge einer Beschreibung der Verfahrensabläufe wurden sodann Optimierungsmöglichkeiten in der einzelfallbezogenen Kooperation ausgelotet und abgebildet. In der Konsequenz erfolgten Empfehlungen für eine generelle Positionierung und Weiterverfolgung des Themas in der bezirklichen Breite.

Die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der AG sind in der Anlage dokumentiert.

 

Zum Bearbeitungszeitraum: Das Bezirksamt hatte im Dezember 2009 beim BVV-Vorsteher eine Verlängerung der DS beantragt, weil der Text der DS und auch der zeitliche Rahmen für einen Zwischenbericht an die BVV auf einer zurückgezogenen Beschlussempfehlung des JHA vom 30.06.2009 basierten. Die BVV hat die DS am 26.11.2009 beschlossen und dabei jedoch das Berichtsdatum an die BVV unverändert aus dem Ursprungsentwurf übernommen. Deshalb wurde um denselben realistischen Zeitrahmen gebeten wie in der Urspürungsdrucksache. Der Ergebnisbericht liegt nunmehr fristgerecht vor.

 

 
 

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