Drucksache - DS/1477/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-39
Arbeitstitel: Darßer Straße/Ecke Falkenberger Chaussee
Verfahrensstand: Festsetzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.11.2009 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)  die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-39 vom 29.07.2008 für das Gelände zwischen Barther Straße, Falkenberger Chaussee 1/7, Falkenberger Chaussee und Darßer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Neu- und Alt-Hohenschönhausen als Rechtsverordnung.

     Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung erlischt die Veränderungssperre 11-39/15.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung
    das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.11.2008 zur Drucksache Nr. 1083/VI den Bebauungsplan 11-39 vom 29.07.2008 für das Gelände zwischen Barther Straße, Falkenberger Chaussee 1/7, Falkenberger Chaussee und Darßer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Neu- und Alt-Hohenschönhausen und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-39 entschieden. Mit BVV-Beschluss DS/1291/VI vom 16.07.2009 wurde das Ergebnis der nach Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erforderlichen erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.

Mit Schreiben vom 29.09.2009 hat die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die vorgenommene Rechtskontrolle des angezeigten Bebauungsplanes 11-39 keine Beanstandungen ergeben hat. Die Hinweise der Senatsverwaltung erforderten Änderungen des Bebauungsplanes 11-39, der Begründung und des Entwurfs der Rechtsverordnung. Diese Änderungen oder Ergänzungen erfolgten aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern.

Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

Berlin, den         .10.2009

                                                                               

___________________                                          __________________________________

Emmrich                                                                 Andreas Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                           Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           

                                                                               

 

 

 

 

                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-39

 

für das Gelände zwischen Barther Straße, Falkenberger Chaussee 1/7,
Falkenberger Chaussee und Darßer Straße

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Neu- und Alt-Hohenschönhausen

 

 

   

                                                                                                                            

                                                                                                                Maßstab 1:5000

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes sowie öffentlicher und privater Grün- und Verkehrsflächen

sowie Berücksichtigung einer U-Bahn-Freihaltetrasse

 

 
 

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