Drucksache - DS/1273/VI
Das
Bezirksamt wurde ersucht, ein Konzept
zu erarbeiten, das feststellt, welche Flächen im Bereich des öffentlichen Grüns
sich für externe blütenreiche Wiesen eignen. Gemeint sind Flächen wie
Straßenränder, Verkehrsinseln, Parks, Baumscheiben, Friedhöfe, vor allem aber
Ausgleichs- und Abrissflächen. Die
Umsetzung sollte mindestens mit drei bis vier ausgewählten Stellen beginnen.
Bei der Umsetzung soll mit dem Bürgerverein und Kiezbeiräten zusammengearbeitet
werden. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Amt für Umwelt und Natur ist für die Pflege
und Unterhaltung von ca. 560 ha öffentlichen Grüns in Lichtenberg
verantwortlich. Davon sind 1.865.597 m² als Rasen- und Wiesenflächen sowie 6031
m² als Landschaftsrasen (Biotopflächen) ausgewiesen. Dazu kommen 964.691
m² Straßenbegleitgrün. Grundsätzlich ist die
Anlage und Instandhaltung von Rasen- bzw. Wiesenflächen von der gewünschten
Leistungsfunktion des Rasens abhängig (Spielfunktion, Erholungsfunktion,
Gestaltungseffekt, Erosionsschutz). Im Bezirk Lichtenberg sind daher
Rasenflächen der verschiedensten Art zu entwickeln und zu unterhalten. Dabei
gilt im Grundsatz seit 1996 für alle Flächen im Bezirk der extensive
Pflegeansatz. Mit zunehmenden Freizeitaktivitäten
der Bürgerinnen und Bürger steigt der Bedarf an Erholungsgrün sowie Sport- und
Spielflächen. Landschaftsrasen, Teile des Straßenbegleitgrüns und Wiesenflächen
in Parkanlagen müssen zur Verkehrssicherung bzw. auch aus ästhetischen Gründen
regelmäßig gepflegt (gemäht) werden. Die Pflege beeinflusst die
Artenzusammensetzung und das Blühverhalten von Wiesenflächen, sie muss jedoch
auch auf die jeweilige Nutzung der Fläche abgestimmt sein. Für die Rasen- und
Wiesenmahd gibt es daher weder die richtige noch die falsche Mähtechnik. Jede
Mähtechnik hat unter bestimmten Voraussetzungen ihre Berechtigung und ihren
Einsatzzweck. Probleme entstehen erst durch eine einseitige Betrachtungsweise. Die Mitarbeiter des Amtes für Umwelt
und Natur sind bestrebt, unter Berücksichtigung sämtlicher Belange, die
optimale Technologie für jede einzelne Vegetationsfläche zu gewährleisten. Auf Grund der begrenzten personellen
und finanziellen Ressourcen ist, sozusagen aus der Not heraus geboren, die
Situation entstanden, dass einige Flächen sehr extensiv gepflegt werden, obwohl
deren Ursprungs-Rasentyp ein anderer war. Im letzten Jahr wurden z. B.
Teilbereiche im Landschaftspark Wartenberg mit der Sense gemäht, um der
vielfältigen Flora und Fauna Rechnung zu tragen und sie durch traditionelle Bearbeitungsmethoden
„natürlich“ weiterzuentwickeln. Die guten Erfahrungen die hier
gemacht worden sind, haben das Amt für Umwelt und Natur veranlasst, weitere
Flächen in gleicher Weise bearbeiten zu lassen. So wurden in diesem Jahr
erstmals die Flächen hinter der ehemaligen Passage Volkradstraße in gleicher
Art und Weise bewirtschaftet. Entgegen der Vermutung, die
extensive Pflege sei kostengünstiger, zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass dies
nicht immer der Fall ist (höhere Wartungskosten, da Fremdkörper beim Mähen
nicht sichtbar waren, Schnittgut muss aufgenommen und abgefahren werden). In
einzelnen Bereichen ist es erforderlich, besonders starkwüchsige Kulturen (z.
B. Beifuß) zu vereinzeln, um so einer „Monokultur“
entgegenzuwirken. Diese Arbeiten können nur manuell ausgeführt werden und
erfordern von den ausführenden Mitarbeitern ein hohes Einfühlungsvermögen.
Besondere fachliche Kenntnisse sind erforderlich. Dennoch hat das Amt für Umwelt und
Natur ein Konzept entwickelt, die Pflege auf geeigneten Flächen so zu
gestalten, dass sich, wie in diesem Sommer bereits an vielen Orten im Bezirk
sichtbar, blütenreiche Wiesen entwickeln können. Konkret bedeutet dies, dass
die Rasenmahd auf den dafür vorgesehenen Flächen nur einmal jährlich, im Juli
bzw. je nach Witterungsverlauf auch bis Ende August, durchgeführt wird. Gräser
und Stauden haben zu diesem Zeitpunkt bereits den Samen voll ausgebildet. Das Mähgut wird
einige Tage liegengelassen, damit die Samen ausfallen können. Gegebenenfalls
ist es notwendig, Nachsaaten mit entsprechender Artenzusammensetzung auf der
einen oder anderen Fläche vorzunehmen. Vielfach besteht die Vorstellung,
dass eine „natürliche / sich selbst entwickelnde“ Gestaltung einer
Grünfläche keinerlei pflegerischer Maßnahmen bedürfe. Die ist falsch.
Schon nach ein bis zwei Jahren würden diese Flächen in sich zusammenbrechen,
starkwüchsige Kulturen würden überhand nehmen und im Ergebnis würden Flächen
mit Monokulturen entstehen. Das gewünschte Ziel würde verfehlt. Die pflegende
Hand des geschulten Gärtners ist unumgänglich. Im Folgenden werden die Flächen
benannt, bei denen das Konzept zur Entwicklung blühender Landschaften durch
extensive Pflege bereits begonnen bzw. mit entsprechender Aussaat
2010 fortgesetzt wird. ·
Gutspark
Falkenberg „Große Weite“ – angelegte Wiese ·
Teilbereiche
Grünanlage Am Rohrpfuhl ·
Dörferweg ·
Gehrenseepark ·
Teilbereiche
Malchower Park ·
Wustrower
Park ·
Teilbereiche
Dorfstr. in Wartenberg und Falkenberg, V. v. Gogh Str. ·
Dreieckshof
Karl-Lade-Str. 25-50 ·
jetzt
in Umgestaltung befindliche Flächen in Herzberge ·
Weißenseer
Weg / Möllendorfstr. zw. Landsberger Allee und J. Orlopp-Str. ·
Teilbereiche
im Grünzug am Kraatz-Tränke-Grabens ·
Flächen
zwischen Betriebsbahnhof Rummelsburg und
Wohngebiet Sewanstr. ·
Friedhof
Rummelsburger Str. ·
Teilbereiche
Zentralfriedhof ·
Fläche
hinter der ehemaligen Passage Volkradstr. – von den Azubis des UmNat
angelegte Blumenwiese ·
Teilbereiche
im Karlsgarten ·
Teilbereiche
Ufergrünzug Rummelsburger Bucht Das Bezirksamt begrüßt ausdrücklich
bürgerschaftliches Engagement. In Zeiten knapper Kassen ist die Zusammenarbeit
mit Bürgervereinen, Kiezbeiräten, Schulklassen etc. wichtiger denn je. Das
Gedeihen und die Akzeptanz einer blütenreichen Flora, insbesondere an Straßenrändern, auf Baumscheiben und an
Gehwegen sind wesentlich von der Identifikation mit ihr abhängig. Hier ist noch
viel „Überzeugungsarbeit“ bei den Bürgerinnen und Bürgern
Lichtenbergs zu leisten. Die vermehrten Forderungen nach intensiverer Pflege (Wiesenmahd)
belegen dies deutlich. Blühendes Straßenbegleitgrün wird vielfach weniger unter
ökologischen Gesichtspunkten beurteilt, sondern als „Verwahrlosung“
angesehen. Bei der Auswahl der Flächen sind
neben den rechtlichen Verpflichtungen (Sicherheit) auch die Lage und Größe der
Flächen zu berücksichtigen. Nicht um jeden Preis sollte jede Fläche in eine
blühende Wiese umgewandelt werden. Aus diesem Grund beinhaltet das
Konzept zur Anlage blütenreicher Flächen bisher folgende Abschnitte im
Straßenland: ·
Bornitzstr.
zw. Ruschestr. und Siegfriedstr. ·
Siegfriedstraße
zw. Herzbergstraße und Reinhardtsbrunner Str. ·
Böschungsflächen
an der B1 Für 2010 ist vorgesehen, einen
Vorschlag zur Gestaltung des Randstreifens im Gebiet Strausberger Str./Küstriner
Str. sowie Bauscheiben/Randstreifen im Wohngebiet Rummelsburger Bucht
umzusetzen. Im Bezirk sind einige Frei- und
Abrissflächen vorhanden, die nicht dem öffentlichen Grün zuzurechnen sind, da
sie sich in Privateigentum bzw. bei sonstigen Vermögensträgern befinden. Hier
kann die Anlage blütenreicher Wiesen nur auf freiwilliger Basis durch die
jeweiligen Eigentümer erfolgen. Berlin, den
.08.2009
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr |
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