Drucksache - DS/1215/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, die durch die Trägervertretung am 23.02.2009 bestätigte
Zielvereinbarung für das Jahr 2009 – JobCenter Berlin-Lichtenberg sowie
das Handlungsprogramm zur Umsetzung der Zielvereinbarung 2009 (AMP) zur
Kenntnis zu nehmen. Das
Bezirksamt wurde ersucht, in Zielvereinbarung und Handlungsprogramm
Alphabetisierung als ‚kommunales Ziel’ des Lichtenberger JobCenters
festzuschreiben. Mit dem
vorliegenden Handlungsprogramm, Seite 7, Abs. 2, Pkt. 9 ist diese Drucksache
erfüllt. (Anlagen) Berlin, den
__________________________ Emmrich
Zielvereinbarung für das Jahr 2009 Das Jahr 2008 stand im Zeichen der
weiteren Erfahrungssammlung mit der ergebnisorientierten Steuerung der
Geschäftsprozesse. Die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse der
Geschäftsprozessanalysen sollen den neuen Zielerreichungs- und
Nachhaltungsprozess im Jahr 2009 begleiten. Im Jahr 2009 wird das seit dem Jahr
2007 bekannte Zielsystem SGB II mit den Zielen Ø Verringerung der Hilfebedürftigkeit Ø Verbesserung der Integrationen in
Erwerbsfähigkeit Ø Langzeitbezug vermeiden verändert fortgeführt werden. Die
bisherigen Ziele „Sicherung des Lebensunterhalts“,
„Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit“ und
„Verbesserung der Integration unter 25-jähriger“ werden in den
Mindest- und Qualitätsstandards bzw. in den „Integrationen
insgesamt“ abgebildet. Neben dem Zielsystem SGB II wird es
auch in 2009 lokale und kommunale Ziele geben. Grundlage der Umsetzung der
Ziele ist neben der Einhaltung der zwischen dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales, den Kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit
abgestimmten Mindeststandards, vor allem auch ein ambitioniertes
Handlungskonzept zur Umsetzung der Zielvereinbarung (Arbeitsmarktprogramm). Die Zuordnung der Kunden in
Betreuungsstufen wird maßgeblich bei der Planung für Maßnahmen zur Eingliederung
in Arbeit berücksichtigt. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf Bildungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen welche sich am Bedarf des Arbeitsmarkts orientieren. Nur
so können die bereitgestellten Haushaltsmittel für die Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit auch zielgerichtet und effektiv eingesetzt werden.
Neben den geplanten Maßnahmen wird das Handlungskonzept zur Umsetzung der
Zielvereinbarung auch eine fachaufsichtliche Begleitung der Geschäftsprozesse
beinhalten. Damit sollen die notwendigen Steuerungsmaßnahmen flankiert werden. Wie in den letzten Jahren soll der
intensive und regelmäßige Kontakt mit dem Kunden als auch die qualitative
Verbesserung der Eingliederungsvereinbarungen die Strategie des „Forderns
und Förderns“ unterstützen. Die Effekte der durch die gesetzlichen
Neuregelungen im Jahr 2009 geschaffenen neuen Möglichkeiten für die
Heranführung von arbeitsmarktfernen Kunden an die Integration in den ersten
Arbeitsmarkt bleiben abzuwarten.
Gleiches gilt für die derzeit noch nicht absehbare personelle Ausstattung des
JobCenters vor dem Hintergrund anhaltender Personalverluste, sowie einer
zeitlich und quantitativ nicht planbaren Neubesetzung. Das zusammengefasste Ziel muss es
sein, unter den derzeit ungünstigen Rahmenbedingungen dem Hilfebedürftigen die
für seine Person erforderliche Hilfe und Förderung zukommen zu lassen, welche
es ihm ermöglicht, seinen Lebensunterhalt künftig aus eigenen Kräften und
Mitteln zu bestreiten. 1.
Rahmenbedingungen 1.1. Haushalt In dem am 2. Juli 2008
verabschiedeten Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2009
(Haushaltsgesetz), sind folgende Ansätze für die Grundsicherung für
Arbeitsuchende veranschlagt:
Grundlage für die regionale Planung
bilden die Haushaltsmittel für die Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II
(Kapitel 1112 Titel 685 11) auf Basis des Regierungsentwurfes. Im Rahmen der
Mittelzuteilung wurden dem JobCenter eine Summe von 46.067.822,00 € für den
Eingliederungstitel zugewiesen. 1.2.
Ökonomische Eckwerte des Bundesagentur für Arbeit Die Bundesregierung geht im
„Finanzplan des Bundes 2008 bis 2012“ (BT-Drucksache 16/9901) noch von
einem Wirtschaftswachstum des realen Bruttoinlandsprodukts i. H. v. +1,2 % im Jahr 2009 aus. Neuere Prognosen - denen
sich die Bundesregierung soeben angeschlossen hat - berücksichtigen die
aktuelle Finanzkrise und prognostizieren nur noch eine Steigerung des BIP um 0,2
% (Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2008). Legt man diese Erwartung bei der
Prognose 2009 des IAB zugrunde (IAB Kurzbericht 13/2008) ist mit einer
Stagnation auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen bei dem sich der prozentuale Anteil
der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II um 0,5% auf 69,2 % erhören wird. Trotz
der zu erwarteten stabilen Entwicklung der im Eingliederungstitel zur Verfügung
gestellten Mittel, stellen die oben
beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Entwicklungen eine
große Herausforderung für die Zielerreichung des JobCenters Berlin-Lichtenberg
da. 2.
Geschäftspolitische Ziele 2.1
Bundesweite Ziele Das Zielsystem SGB II umfasst
folgende Ziele, Indikatoren und Richtgrößen: 2.1.1.
Verringerung der Hilfebedürftigkeit Der Zielindikator „Summe der
passiven Leistungen“ beinhaltet die Summe der ausgezahlten Regelleistung
des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes. Das gesamte Zielsystem SGB II
ist in seiner Steuerung und Wirkung auf diesen Zielindikator hin ausgerichtet,
um dem gesetzgeberischen Anspruch des SGB II, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
dazu zu befähigen, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu
bestreiten (§ 1 SGB II), gerecht zu werden. Als Orientierungswert für das Ziel
„Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wurde mit dem Planungsbrief
2009 für das JobCenter Berlin-Lichtenberg die Reduzierung der Summe der
passiven Leistungen aus 2008 um - 5 % vorgeschlagen. Aus dem prognostizierten
Endjahreswert für 2008 wurde deutlich, dass das JobCenter – trotz Annahme
einer weiteren leicht positiven Entwicklung der Ausgaben - den für 2008
angestrebten Zielwert einer Reduzierung um - 4,0% auch mit großen Anstrengungen
und kontinuierlicher Nachsteuerung wie auch in den vergangenen Jahren erneut
nicht erreichen wird. Das prognostizierte Jahresendergebnis wurde mit Ladestand
13.02.09 erreicht. Bisherige Entwicklungen Senkung passiver Leistungen
Einflussfaktoren auf die Senkung
passiver Leistungen und deren Einsparpotentiale für 2009: 1.1 Entwicklung eHb im Bestand Anhand der Eckdaten ist ersichtlich,
dass die Zahl der durch das JC Lichtenberg betreuten erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen (eHB) seit 2006 um einen statistischen Mittelwert von 33802
eHB schwankt. Die maximale Abweichung zwischen dem höchsten und niedrigsten
Wert im Betrachtungszeitraum beträgt 10,1% oder 3503 eHB. Im isolierten Jahresverlauf 2007
konnte die Anzahl der Betreuten eHB um ca. 2 % gesenkt werden, dieser Trend hat
sich beschleunigt. In der Jahresbetrachtung 2008 ist die Zahl um weitere 7,3 %
auf den bisher tiefsten Stand von 31224 gesunken. Dieser positive Trend wird sich für
das Jahr 2009 nicht fortsetzen. Eine erste gegenläufige Tendenz ist bereits im
Januar 2009 erkennbar. Gleiches lässt sich auch auf Basis der Entwicklung der
Arbeitslosenzahlen prognostizieren. 1.2 Entwicklung Bestand/Zugang/Abgang
alo
Die Entwicklung der für eine
Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Kunden war bis November
2008 für fast 10 Monate konstant rückläufig. Seit September 2007 konnte nahezu
kontinuierlich ein Überhang an Abgängen aus Arbeitslosigkeit im Vergleich zu
den monatlichen Zugängen verzeichnet werden. Besonders im September sind die
positiven Auswirkungen der Steuerungsmaßnahmen (Eintritte in Maßnahmen des
öffentlichen Beschäftigungssektors) bei den Abgängen und dem Bestand an
Arbeitslosen deutlich erkennbar. Entgegen der Erwartung, sind die
sonstigen Integrationen ab Oktober 2008 deutlich zurückgegangen. Eine Ursache
hierfür ist ein kontinuierlicher Rückgang der monatlichen Abgänge in
Erwerbstätigkeit seit diesem Berichtsmonat um insgesamt 48,1 %. Durch die
realisierten Eintritte in Beschäftigungsschaffende Maßnahmen konnte diese
Entwicklung nicht kompensiert werden. Seit Dezember und insbesondere im
Januar 2009 nahm die Zahl der Arbeitslosen sprunghaft zu. Dies ist nicht mit
dem Auslaufen von Maßnahmen zu begründen, sondern wurde durch deren Verlängerung
noch deutlich abgemildert. Auch vor diesem Hintergrund ist eine
Senkung der passiven Leistungen in Höhe des Orientierungswertes nicht
erreichbar. Eine weitere Senkung der Passiven
Leistungen ohne eine nachhaltige Senkung der Anzahl der Kunden mit Anspruch auf
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist nicht zu erreichen. 2. Sozialgeld Die Entwicklung der Ausgaben beim
Sozialgeld ist unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen kaum zu
beeinflussen. Aufgrund des geringen Anteils an den passiven Leistungen ist das
Sozialgeld nicht als Einflussfaktor für passive Leistungen relevant. 3. Sanktionsquote Im bisherigen Verlauf des Jahres
2008 ergab sich eine durchschnittliche Sanktionsquote in Höhe von 2,1%. Der
Einfluss der Sanktionsquote auf passive Leistungen birgt aus Sicht des
JobCenters Lichtenberg nur ein geringfügiges und nicht planbares Potential zur
Senkung der passiven Leistungen. 4. Forderungseinzug Tatsächlich zurückfließende Ausgaben
(Rückflüsse aus Rückforderungen zu Unrecht bezogener Leistungen wegen z.B.
Durchsetzung vorrangiger Unterhaltsansprüche, ggf. Rückforderungen resultierend
aus Datenabgleich oder Tätigkeit des Prüf- und Ermittlungsdienstes etc.) können
ab dem Berichtsmonat Januar 2009 erstmalig abgebildet werden. Eine Saldierung
mit der „Summe passiver Leistungen“ erfolgt jedoch nicht.
Erfahrungen mit dieser Kennzahl liegen naturgemäß noch nicht vor, so dass sich
eine Analyse und Prognose derzeit erübrigt. Weitere Einnahmen des
Forderungseinzugs (Zahlungsrückflüsse aus FINAS, die parallel in A2LL gebucht
wurden) werden nach wie vor nur anteilig in der Zielerreichung berücksichtigt,
obwohl diese voll den Ausgabewert senken. Rückwirkende Aufhebungen von
Leistungsansprüchen (ermittelte Überzahlungen) bewirken im Verfahren A2LL eine
Korrektur der ursprünglichen Leistungsansprüche, sobald die Überzahlung
verfahrenstechnisch korrekt im System erfasst wurde. Dies führt dazu, dass die
festgestellten Überzahlungen / Rückforderungen das Volumen der passiven Leistungen
entsprechend reduzieren, und zwar unabhängig davon, wann die tatsächlichen
Zahlungseingänge durch Aufrechnung oder Rückzahlung als Einnahme verbucht
werden. Dabei gilt jedoch, dass eine rückwirkende Korrektur nur innerhalb
eines 3-monatigen Korridors berücksichtigt werden kann. Aktuell
bearbeitete Rückforderungen wirken sich deshalb nur für die letzten 3
Berichtsmonate mindernd auf die Summe der passiven Leistungen aus. 5. Kinderzuschlag (KiZ) /Wohngeld /
Wohngeldnovellierung 2009 Nach Auffassung des JobCenters
Lichtenberg beinhalten alle 3 Instrumente kein Potential zur Senkung der
passiven Leistungen. Abgesehen von der geringen Anzahl der Fälle habe diese
ausschließlich Auswirkungen auf Leistungen für Unterbringung (KdU). 6. Interne Prozesse Zur Senkung der Ausgaben werden auch
im Jahr 2009 die Optimierung bei der Zugangssteuerung und die
Bestandsaktivierung/Kundenkontaktdichte als wesentliche Hebel in den Focus
genommen. Durch aktuelle organisatorische Veränderungen und eine weitere
Prozessoptimierung werden Steigerungspotentiale erwartet die jedoch in Ihren
Auswirkungen auf die passiven Leistungen nicht bezifferbar sind. Weiter
beinhaltet die gezielte Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit hohem
Regelleistungssatz Steigerungspotentiale, die 2009 genutzt werden. Aus der Steigerung der
Integrationsquote (unter Berücksichtigung vorhandener großer
Steigerungspotentiale des AG-S) unter Nutzung des Absolventenmanagements
ergibt sich weiteres Einsparpotential, welches aber nicht weiter beziffert
werden kann. Selbstverständlich wird wie auch in
den Vorjahren der EGT zur Umsetzung der Arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur
Senkung passiver Leistungen genutzt. Zusammenfassung
Innerhalb der Jahre 2006 bis 2008
wurde das Steuerungsinstrumentarium für die Erreichung des Zielindikatorwertes
durch Geschäftsprozessanalysen kontinuierlich weiter ausgebaut und verfeinert. Hierdurch
konnten in den letzten Jahren die passiven Leistungen -trotz einer weitgehend
stabilen Anzahl an eHB und der Abnahme der zur Verfügung stehenden Arbeitslosen
Kunden- seit 2006 weiter gesenkt werden. Dies ist nicht zuletzt auch auf die im
Berliner Vergleich überdurchschnittliche Anrechnung von Einkommen zurückzuführen. Die
Weiterentwicklung der genannten Prozesse erreicht auch vor dem Hintergrund der
personellen Ausstattung Grenzen. Insgesamt sieht die Geschäftsführung des JobCenters
Berlin-Lichtenberg daher derzeit keine Reserven, ein höheres Ziel anzubieten. Unter Berücksichtigung der genannten
Einflussfaktoren geht die Geschäftsführung des JobCenters Berlin-Lichtenberg
bei einer ambitionierten Zielstellung für den Indikator „Summe der
passiven Leistungen“ von einer Senkung gegenüber dem Jahr 2008 um 2,5 %
Prozent aus. Auf Basis des für 2008 prognostizierten Jahresendwertes der
Bundesagentur ergäbe dies einen Einsparwert in Höhe von über 2.000.000 €.
Insgesamt betrachtet ist ein höherer Angebotswert nicht realistisch. 2.1.2.
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Das Ziel „Verbesserung der
Integration in Erwerbstätigkeit“ sieht als Zielindikator den Anteil der
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, Selbständigkeit,
schulische und betriebliche Ausbildungen abgegangenen Kunden an der Anzahl der
kumulierten Kundenkontakte am Bestand (Integrationsquote) vor.
Der im Planungsbrief vorgesehen
Orientierungswert für das JobCenter Berlin-Lichtenberg entspricht einer
Steigerung der Integrationsquote um + 2 % im Vergleich zu 2008. Trotz der aktuellen wirtschaftlichen
Entwicklung und den sich dadurch verschlechterten Chancen für Arbeitslose im
SGB II Bereich wird das Ziel durch die GF des JC als realistisch angesehen und
angenommen. Hierbei wurden die zu erwartenden Integrationen durch das
Instrument BEZ vor dem Hintergrund der Anrechnung als geförderte Integration
bei gleichzeitiger Unterbrechung des Kundenkontakts für die Annahme des
Orientierungswertes als ausschlaggebend angesehen. Ab 2009 sind Antragsteller bereits
ab Datum der rechtlichen Antragstellung im IT-Verfahren Verbis dem Rechtskreis
SGB II zu zuordnen. Dies führt dazu, dass auch Antragsteller, deren Antrag
abgelehnt wurde, für die Steuerung als Kunden im Kundenkontakt zählen. Mit der
Änderung des Verfahrens erhöhen diese Ablehnungen die Anzahl der Kunden im
Kundenkontakt, ohne das Potential für Integrationen entsprechend zu erhöhen. Die Erfüllung des Zielwertes wird wesentlich
durch die Qualität der Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice
(AGS) der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte / Geschäftseinheit Lichtenberg
beeinflusst. Hierzu wird die gerade erschienene HEGA 10/08 - 10 –
„Wirkungsorientierte Planung und Umsetzung der Eingliederungsleistungen
SGB II“ beitragen, in deren Umsetzung sich das JobCenter aktiv einbringen
wird. Die Zielerreichung soll weiterhin
durch die bedarfsgemeinschaftsorientierte Beratung aller Mitglieder der
Bedarfsgemeinschaft unterstützt werden („Beratung aus einer Hand“).
Hierbei sollen sich die zu unterbreitenden Angebote an der Betreuungsstufe des
Kunden und der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft orientieren. Durch die
„Beratung aus einer Hand“ und die bedarfsgerechte Nutzung des
Förderinstrumentariums sollen der zielgerichtete und effektive Einsatz der
Haushaltsmittel des Eingliederungstitels sichergestellt und gleichzeitig die
Integrationsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt besser genutzt werden. 2.1.3.
Bestand Kunden im Kundenkontakt mit Dauer > 24 Monate Der Orientierungswert zum
Zielindikator „Bestand Kunden im Kundenkontakt mit Dauer > 24
Monaten“ gibt an, wie sich der Bestand an Kunden, die sich bereits länger
als 24 Monate im Kundenkontakt befinden, im Vergleich zum Vorjahr verändern
soll. Die Zahlen für Ziel 3 stehen
erstmals zur Verfügung; es existieren keine Erfahrungswerte. Zielsetzung für
2009 ist, dass der Bestand an Kunden im Kundenkontakt mit einer Dauer > 24
Monate nicht weiter anwachsen soll. Das Ziel wird durch die GF des JC
Lichtenberg angenommen. 2.2
Lokale Ziele Auch im Jahr 2009 wird in die lokale
Zielvereinbarung die angestrebte Bestandsveränderung bei den Arbeitslosen und
nichtdeutschen Arbeitslosen einbezogen. Jedoch kann als Ziel nicht wie in den
Vorjahren eine konkrete Senkung des jahresdurchschnittlichen Bestandes
vereinbart werden, sondern aufgrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen nur
eine Begrenzung des jahresdurchschnittlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit. In Berlin wie auch in anderen
Ballungsgebieten ist eine größere Arbeitslosigkeit festzustellen. Außerdem
liegt der Anteil erwerbsfähiger Hilfebedürftiger an der Bevölkerung im Alter
von 15 – 64 Jahren in Ballungsgebieten über dem Bundesdurchschnitt
(Berlin 17,5 %, Bund 8,4 %). Damit ist der Rechtskreis SGB II in Berlin stärker
als im Durchschnitt an der gesamten Arbeitslosigkeit in Berlin vertreten. Auf
der anderen Seite wäre es möglich, dass die bei der Senkung der
Arbeitslosigkeit geringere Veränderung in Berlin gegenüber dem Bundesgebiet
auch beim Anstieg der Arbeitslosigkeit gilt. Aus den genannten Gründen bietet das
JobCenter Berlin-Lichtenberg an, den Anstieg des Bestandes der Arbeitslosen auf
5 % zu begrenzen. Anhaltspunkte für eine stärkere oder
weniger stärkere Betroffenheit vom Anstieg der Arbeitslosigkeit von
Deutschen/Nichtdeutschen liegen nicht vor. Folglich würde sich die
Zielvereinbarung zur Entwicklung des Bestandes der Arbeitslosigkeit von
Ausländern nicht von der der Arbeitslosen insgesamt unterscheiden, so dass der
analoge Wert von + 5 % angeboten wird.
2.
Kommunale Ziele 2.1.
Leistungen für die Wohnung gemäß § 22 SGB II - Allgemein Die qualitative und quantitative Umsetzung erfordert die
konsequente Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen einschließlich der
Ausführungsvorschrift - Wohnen. Die zu erreichenden Zielwerte fließen bereits in die Punkte
2.1.1. bis 2.1.5. ein, da die Leistungen für Unterkunft Bestandteil der Hilfe
zum Lebensunterhalt sind. 2.2.
Miet- und Energieschulden Das Team „Sicherung der
Unterkunft“ hat sich als fester Ansprechpartner für Vermieter und weitere
mit dem Thema Wohnen und Obdachlosigkeit befasste externe Partner etabliert.
Hierdurch wird bereits im Vorfeld die Gefahr von möglichen Mietschulden erkannt
und abgewendet. Die in den vorangegangenen
Zielvereinbarungen prognostizierten Synergieeffekte zur Erhöhung der
inhaltlichen Qualität der Entscheidungen sowie zum effektiven und sparsamen
Einsatz der Mittel sind eingetroffen und konnten die Zahl der Neufälle
signifikant senken. Ziel des JobCenters ist es, die
absolute Summe der Anträge auf Übernahme von Schulden bei den Kosten der
Unterkunft im Vergleich zum Jahr 2008 um weitere 3% zu senken. Diese soll durch
die weiterhin konsequente Umsetzung der AV – Wohnen Punkt 11.1. (3)
erreicht werden. Eine noch engere Zusammenarbeit mit der Fachstelle des
Sozialamtes auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung ist beabsichtigt. Eine
größere Steigerung wird unter Berücksichtigung der hohen Anzahl an Neukunden
mit Mietschulden als nicht realistisch angesehen. Nachfolgende Zielstellungen sind
Grundlage für die Tätigkeit des JobCenters auf diesem Rechtsgebiet: ·
Vermeidung
von Mietschulden durch präventive Tätigkeit ·
Frühzeitiges
Erkennen von Miet- und Energieschulden und zeitnahes Reagieren ·
Verhinderung
von wiederholt auftretenden Miet- und Energieschulden ·
Verhinderung
von Wohnungslosigkeit und Energiesperrungen
2.3.
Reduzierung der Unterbringungszeiten in Obdachlosenunterkünften -
Senkung der passiven Leistung der KdU Die Vermeidung einer
Obdachlosenunterbringung bzw. insbesondere die Verminderung der Verweildauer
dieser Form der kostenintensiven Unterbringung dient neben der Senkung der
Fallkosten auch der Verbesserung der Integrationschancen. ·
Unterbringung
in Obdachlosenunterkünften durch rechtzeitige Bereitstellung
von Wohnung des geschützten Marktsegmentes für Familien zu vermeiden ·
Unterbringungsdauer
in Obdachloseneinrichtungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. ·
Diesem
Ziel soll eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kontaktierung mit den
Bereuungsstellen in den Obdachloseneinrichtungen dienen. Die regelmäßige
Anforderung und Auswertung von Verlaufsberichten soll einer reellen
Einschätzung der erforderlichen Verweildauer in den Einrichtungen dienen.
Das Ziel soll für alle wohnfähigen
Erwerbsfähigen erreicht werden. Liegt die Fähigkeit nicht vor bzw. bestehen
Zweifel, auch an der Erwerbsfähigkeit,
ist der ÄD frühzeitig einzuschalten. Die Zielstellung erfordert die enge
und kontinuierliche Kooperation der Clearingstelle mit der Fachstelle des
Sozialamtes. Die durchschnittliche Verweildauer
wird derzeit durch einen Anteil von weit mehr als der Hälfte aller Fälle von
als nicht wohnungsfähig eingestufte Kunden negativ beeinflusst. Die Prüfung der
Zuordnung des Personenkreises zum SGB II gem. § 8(1) durch den ÄD bzw.
Rentenversicherungsträger nimmt einen längeren Zeitraum in Anspruch. 2.4.
Projekt zur Eingliederung benachteiligter Jugendlicher in Kooperation
mit dem bezirklichen Jugendamt In Fortführung des Projektes „
LIGA“ der überbetrieblichen Ausbildung benachteiligter Jugendlicher
gemeinsam mit dem Jugendamt des Bezirkes mit ·
im
Jahr 2006 – 80 Ausbildungsplätze ·
im
Jahr 2007 – 85 Ausbildungsplätze ·
im
Jahr 2008 – 71 Ausbildungsplätze werden im Jahr 2009 65
Ausbildungsplätze geschaffen und zu 100 % belegt. Berlin, den ________________ 2009 ______________________________ Dr. Ramona Schröder Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit ______________________________ Christina Emmrich Bezirksbürgermeisterin Lichtenberg von Berlin ______________________________ Hannelore Mouton Geschäftsführerin JobCenter Berlin-Lichtenberg JobCenter
Berlin-Lichtenberg
Berlin, Februar 2009 Handlungsprogramm zur Umsetzung und Erreichung der
Bundesziele (Arbeitsmarktprogramm) Gliederung 1. Vorwort 2.
Bewerberstruktur im JobCenter Berlin-Lichtenberg 3.
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
5.
Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden 6. Senkung
der Arbeitslosigkeit – Lokales Ziel 7.
Kommunale Ziele zur Erhaltung und Sicherung der Unterkunft Vorwort Auf der Grundlage des Planungsbriefes für das Jahr 2009
wurden mit der Zielvereinbarung für das Jahr 2009 die Zielindikatoren ·
Verringerung
der Hilfebedürftigkeit (Senkung der passiven Leistungen) ·
Verbesserung
der Integration in Erwerbstätigkeit ·
Vermeidung
von Langzeitarbeitslosigkeit (länger als 24 Monate) festgelegt. Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der
konsequenten Einhaltung von Mindest- u. Qualitätsstandards sollen alle Chancen
für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ergriffen werden, um kostengünstig so
viele Menschen wie möglich in Arbeit und Ausbildung zu bringen, um damit ihre
Hilfebedürftigkeit zu beseitigen, wenigstens aber zu senken. Für die Umsetzung dieses Ziels werden alle notwendigen
Instrumente differenziert eingesetzt. Einen wesentlichen Schwerpunkt wird im Jahr 2009 die
Erhöhung der Qualität in der Dokumentation der Bewerberangebote liegen.
Insbesondere die Schlüssigkeit von Betreuungsstufen,
Eingliederungsvereinbarungen und eingesetzter Instrumente soll dazu beitragen,
den Erfolg bei der Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt, aber auch bei der
Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit, durch das schrittweise Heranführen an
den Arbeitsmarkt erreicht werden. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass, trotz der sich
schrittweise verschlechternden Situation auf dem ersten Arbeitsmarkt, durch die
verbesserte Koordinierung der Prozesse innerhalb des JobCenters, die Erhöhung
der Qualität bei der Dokumentation der Bewerberangebote, sowie durch die engere
Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice (AGS) die
Erreichung der geplanten Ziele in der Dreieinigkeit gewährleistet wird. Der Schwerpunkt der Integrationen liegt bei Kleinst- und
Kleinunternehmen, wie Handwerksbetrieben, gastronomischen Einrichtungen etc.,
im Dienstleistungssektor, insbesondere
in der Gastronomie, sowie bei den Zeitarbeitsfirmen. Entsprechend dem
Konjunkturtest für Dienstleistungen des IFO-Instituts für Wirtschaftsforschung
München vom Januar 2009 (Dienstleistungen im Vergleich) ist für das Jahr 2009
ein gravierender Abschwung in allen Bereichen des Dienstleistungsgewerbes
festzustellen. Auch die Entwicklung der Handwerksbetriebe im Bezirk
Lichtenberg, sowie der gastronomischen Einrichtungen, ist rückläufig. Gerade vor diesem Hintergrund spielt eine wesentliche
Erhöhung der Qualität bei der Erfassung der Kundendaten, insbesondere
hinsichtlich der Festlegung der Betreuungsstufen, eine wesentliche Rolle. Im Ergebnis der Gespräche mit Arbeitgebern wurde immer
wieder deutlich, dass den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb)
Schlüsselqualifikationen und Kenntnisse über neueste Standards fehlen. Diese
Erkenntnisse wurden im Handlungsplan berücksichtigt und die Summe der für den
Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung gegenüber dem Jahr 2008
wesentlich erhöht. 2. Bewerberstruktur im JobCenter Berlin-Lichtenberg Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
erhielten im Jahr 2008 vom JobCenter Berlin-Lichtenberg im Jahresdurchschnitt
32.059 erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb), darunter 6275 Jungendliche unter 25
Jahren. Aufgrund des für das Jahr 2009 prognostizierten
Wirtschaftswachstums in Höhe von ca. 0,2 %, welches unterhalb der Beschäftigungsschwelle liegt,
wird für das Jahr 2009 ein Zugang im Bestand arbeitsloser
Bewerber/Bewerberinnen erwartet. Zur Umsetzung der Orientierungen der Zentrale werden für das
JobCenter Berlin-Lichtenberg folgende Annahmen zu Grunde gelegt: ·
die
Zahl der Kunden von insgesamt 32.059 wird als konstante Größe betrachtet ·
die
Arbeitslosenquote in Berlin bleibt konstant ·
die
im Eingliederungstitel zur Verfügung stehenden Mittel werden wie geplant zur Verfügung
gestellt ·
kein
weiterer Abbau an Industrie- und Gewerbearbeitsplätzen (im Berliner Maßstab) Struktur der arbeitslosen Bewerber (Stand 31.12.09)
Die Auswahl der zu planenden Maßnahmen richtet sich sowohl
nach der Struktur des vorhandenen Bewerberbestandes (persönliche und
Qualifikationsmerkmale etc.), als auch nach den Rahmenbedingungen des
regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes, aber auch nach kommunalen
Förderungsschwerpunkten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt sich die Bewerberstruktur
nach Betreuungsstufen wie folgt dar (Stand 31.01.09):
Insgesamt machen die Zahlen deutlich, dass im Rahmen des
internen Kontrollsystems sowie des Qualitätsmanagements die
Plausibilitätsprüfung, Anpassung und Überarbeitung der Betreuungsstufen ein
Hauptschwerpunkt der Vermittlungsfachkräfte auch im Jahr 2009 darstellt. Unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten des
Haushaltes (vgl. Anlage 1) und der gegebenen arbeitsmarktlichen
Situation werden die Haushaltmittel entsprechend den Bedarfen der Kunden zur
Sicherung einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt eingesetzt, wobei
den integrationsnahen Kunden, IN, ein besonderes Augenmerk gewidmet wird. (Die
konkrete monatliche Eintrittsplanung ist der Anlage 2 zu entnehmen.) Bei den IK- u. IG-Kunden werden verstärkt Haushaltsmittel
für die Förderung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt. Dabei wird
angestrebt, durch zielgerichtete Anpassungsqualifizierungen, den Bedarf des
Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Gemeinsam mit dem Arbeitgeberservice sollen besonders
Beschäftigungsmöglichkeiten auch für gering qualifizierte und
langzeitarbeitslose Arbeitnehmer auch verstärkt unter Nutzung des BEZ akquiriert
werden. Die Bewerber sollen durch geeignete Maßnahmen bei der Suche nach
solchen Beschäftigungsmöglichkeiten noch besser unterstützt werden. 3. Verringerung der Hilfebedürftigkeit Vorrangiges Ziel der Gewährung der Leistungen nach dem SGB
II, insbesondere nach § 16, ist die nachhaltige Beendigung der
Hilfebedürftigkeit. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen insbesondere die eHb
aktiviert und an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, die in den
Betreuungsstufen IN und IK geführt werden. Ein weiteres Augenmerk wird auf die
Kundengruppe gelegt, die sich bereits in einer Teilzeit- oder geringfügigen
Beschäftigung befindet. Mit den Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigungen soll
ebenfalls die Kundengruppe IG - aus dem Bereich des Fallmanagements auch IF
Kunden - ihren Einsatz finden. Gemeinsam mit den Trägern soll die
Integrationsquote bei diesen Maßnahmen auf den Stand von 2006 (10 %) gesteigert werden. Durch weitere Anpassung der Geschäftsprozesse soll die
Einhaltung der Mindeststandards konsequent umgesetzt werden. Dabei wird ein
Augenmerk darauf gelegt, Neukunden möglichst zeitnah eine Arbeit anzubieten. Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sollen durch weitere
Aktivitäten des Leistungsbereiches ergänzt werden, so dass eine Verminderung
der passiven Leistungen insgesamt um 2 % erreicht werden kann. Folgende Handlungen sollen zu dieser Zielerreichung
beitragen: ·
Bei
begründetem Zweifel an der Erwerbsfähigkeit der Antragsteller konsequentes
Einleiten des Verfahrens zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit. ·
Konsequente
Geltendmachung und Durchsetzung aller Unterhaltsansprüche. ·
Bei
Verdacht von Leistungsmissbrauch erfolgt eine Überprüfung durch den Prüf- und
Ermittlungsdienst. ·
Die
Abarbeitung des Datenabgleichs wird im Focus stehen. ·
Bei
Bestätigung von Leistungsmissbrauch erfolgt eine Ahndung im Rahmen des OWiG
bzw. ggf. Abgabe an die Verfolgungsbehörde. ·
Das
Steuerungsinstrument „ Sanktionen nach § 31 SGB II“ wird weiterhin
konsequent eingesetzt. ·
Die
Geltendmachung von Kostenersatz, Kostenerstattung und Ersatzansprüchen wird
weiterhin betrieben. Alle aufgeführten Maßnahmen können zur Senkung der passiven
Leistungen nur dann beitragen können, wenn auch die hieraus erzielten
Mittelrückflüsse auf die Senkung der passiven Leistungen angerechnet werden. Mehr präventiven Charakter haben nachfolgende Handlungen,
die beitragen sollen, die passiven Leistungen unmittelbar zu senken: ·
Korrekte
und zeitnahe Anrechnung von Einkommen. ·
Konsequente
Umsetzung des § 9 Abs. 5 SGB II bei allen Antragstellern, die mit Verwandten
und Verschwägerten in einer Haushaltsgemeinschaft leben. ·
Abklärung
aller vorrangigen Leistungen bereits bei der persönlichen Antragstellung bzw.
Antragsabgabe ·
Schulung
der Mitarbeiter und damit Steigerung der Qualität der Arbeitsergebnisse im
Leistungsbereich, um fehlerhafte Arbeitsergebnisse zu vermeiden. Weiterhin werden im JobCenter Berlin-Lichtenberg im Jahre
2008 die bereits zum Internen Kontrollsystem bestehenden Weisungen überarbeitet
und ein komplettes Kontrollsystem eingeführt, welches die Fachaufsicht aller
Führungskräfte standardisiert und damit beiträgt, die Geschäftsprozesse zu
überwachen, um die zweckmäßige und wirtschaftliche Ausführung, die Qualität
sowie die Einhaltung der Gesetze und sonstiger Vorschriften sicherzustellen.
Hierbei werden alle vorhandenen Hilfsmittel - wie z. B. der „Operative
Datensatz“ ihren Einsatz finden. 4. Verbesserung der Integration Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem AGS, sowie der
Verbesserung der Beratungs- und Integrationsarbeit der Vermittlungsfachkräfte,
sollen die Integrationen weiter gesteigert werden. Einen Schwerpunkt stellen
dabei die Kundengruppen IN dar, sowie die Kunden, die bereits in Teilzeit bzw.
in einem Mini-Job beschäftigt sind. Insofern ist auch vorgesehen, den Anteil der
Eingliederungszuschüsse gegenüber dem Jahr 2008 um 12 % zu steigern. Weiterhin ist vorgesehen: ·
erforderliche
Schulungen für alle Mitarbeiter/innen des Bereiches Markt und Integration zur
weiteren Verbesserung der berufskundlichen Kenntnisse, insbesondere für die
neuen Kolleginnen und Kollegen, durch individuelle Erläuterungen und
Inaugenscheinnahme der Berufsbilder und beruflichen Anforderungen bei
zertifizierten Trägern der beruflichen Weiterbildung durchzuführen. Diese Maßnahme soll insbesondere in
den stark nachgefragten Arbeitsmarktsegmenten angeboten werden. ·
besonders
gut vermittelbare Bewerber/innen, z.B. Absolventen in einem entsprechenden
Bewerberpool zu erfassen, um dem AGS die Möglichkeit zu geben, diese Personen
in den Vermittlungsprozess einbeziehen zu können. ·
ein
besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Datenqualität zu legen. Im Rahmen der ganzheitlichen
Fachaufsicht und ständiger Konsultation mit den Mitarbeitern, werden sich die
Teamleiter der Verbesserung der Datenqualität, einschließlich der
Nachvollziehbarkeit zwischen Eingliederungsvereinbarung und Betreuungsstufen,
widmen. ·
die
regelmäßigen Kontakte zu den aktivierbaren eHB weiter auszubauen. Dabei wird
jedem Bewerber das vielschichtige Dienstleistungsangebot des JobCenters
Berlin-Lichtenberg in Form von Beratung, Vermittlung, Qualifizierung, Training,
Fallmanagement und weiterer sozial integrativer Leistungen unterbreitet. Dabei werden die Hilfebedürftigen
durch eine passgenaue Anwendung der umfangreichen Bandbreite fördernder
Maßnahmen unterstützt. So u. a.: o
Beratung o
Vermittlung
in Arbeit oder Ausbildung o
Berufsvorbereitenden
Maßnahmen o
Benachteiligtenausbildung o
Vermittlungsbudget o
Mobilitätsprämien o
Förderung
der beruflichen Weiterbildung o
Deutschkurse o
Sensibilisierung
der Fallmanager/innen und verstärkte Vernetzung zwischen JC, VHS und auf dem
Gebiet der Alphabetisierung tätigen freien Träger o
Maßnahmen
der Aktivierung und der beruflichen Eingliederung o
Gewährung
von Einstiegsgeld o
Lohnkostenzuschüsse o
Arbeitsgelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädigung o
Arbeitsgelegenheiten
mit Entgeltvariante o
Unterstützung
der Beratung durch Dritte o
Sucht-
und Schuldnerberatung o
Psychosoziale
Betreuung ·
Bei
der Auswahl der geeigneten Maßnahmen werden die Grundsätze der Notwendigkeit,
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet. ·
Die
Förderung der beruflichen Weiterbildung erfolgt vermittlungsorientiert,
individuell und in der Regel in Form notwendiger beruflicher
Anpassungsqualifizierung, wenn eine nachhaltige Integration zu erwarten ist. In
enger Zusammenarbeit der Teams mit dem Arbeitgeberteam erfolgt eine ständige
Überprüfung aktueller Stellenangebote und der darin geforderten Kenntnisse. Auf
dieser Grundlage werden zielorientierte Weiterbildungsangebote gesucht und
unterbreitet. ·
Im
Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung mit anerkannten
Kammer-abschlüssen, einschließlich kammergeprüften Teilabschlüssen,
konzentriert sich das JobCenter Berlin-Lichtenberg insbesondere auf die
Personengruppen zwischen 25 und 40 Jahren ohne Berufsabschluss. Dabei bildet
ein Schwerpunkt die eHb mit der Betreuungsstufe IK und unter besonderer
persönlicher Berücksichtigung die mit der Betreuungsstufe IG. ·
Insgesamt
sollen 1.800 Eintritte - über das Jahr verteilt - realisiert werden, davon 180
Eintritte in ESF-geförderte Maßnahmen. Aus den Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
mit einer durchschnittlichen Integrationsquote von 60 % gerechnet wird. Mit den insgesamt 1.620 Eintritten in Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen mehr als 30 % Integrationen
erreicht werden. Nachteilig wirkt sich dabei aus, dass durch das regionale
Einkaufszentrum in den standardisierten Maßnahmen keinerlei Änderungen
zugelassen werden. Das betrifft vornehmlich die Ganzil-Maßnahmen, wo durch die
Integrationsprämie zwar ein gewisser Anreiz für die Träger geschaffen wird,
jedoch durch die fehlende Manusregelung - die eine Rückzahlung bei nicht
erreichter Integrationsquote verlangt - der Anreiz auf einem relativ niedrigem
Level gehalten wird. Ebenso unverständlich ist es, dass bei den
Trainingszentren Integrationsquoten völlig ausgeschlossen sind. Für diese Maßnahmen sind insbesondere die Kundengruppen mit
der Betreuungsstufe IK vorgesehen. In Ausnahmefällen können auch Kunden mit der
Betreuungsstufe IG einbezogen werden, wenn es um die Feststellung bestimmter
Fertigkeiten geht. Zur Unterstützung von eHb, die eine geringfügige- oder
Teilzeitbeschäftigung ausüben, werden, ausgehend von den individuellen
zeitlichen Möglichkeiten, entsprechende Coachings eingerichtet. Hierzu werden
die erforderlichen Ausschreibungsverfahren veranlasst. Ziel ist es, die passiven Leistungen dadurch zu senken, dass
die eHb entweder eine weitere ergänzende Teilzeitbeschäftigung erhalten oder in
eine Vollzeitbeschäftigung vermittelt werden. Ein besonderes Augenmerk wird
nach wie vor auf die Verbesserung der Integration der unter 25 Jährigen gelegt.
Dazu wird eine entsprechende integrationsorientierte Maßnahme für unter 25
Jährigen mit einem relativ guten Schulabschluss nach § 46 SGB III (neues Recht)
ausgeschrieben. Bei dieser Maßnahme wird eine Integrationsquote von 70 %
erwartet. Einen weiteren Schwerpunkt zur Erhöhung der
Integrationsquote stellen die eHb mit Migrationshintergrund dar. Hierzu sind
entsprechende Maßnahmen bereits ausgeschrieben worden. Im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung soll für
diesen Personenkreis eine möglichst dauerhafte Integration vorbereitet werden. Durch entsprechende Arbeitsgruppen „Förderung der
beruflichen Weiterbildung und Trainings“ sowie „öffentlich
geförderte Beschäftigung“ wird eine regelmäßige Einschätzung der
Inanspruchnahme der Haushaltsmittel durchgeführt und entsprechende
Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung einer 100 % Inanspruchnahme festgelegt. Ein besonderes Augenmerk wird in den Teams U 25 auf die
Umsetzung der Mindeststandards gelegt. Dazu werden bei den U25-jährigen
regelmäßige Kontakte (mindestens einmal monatlich) durchgesetzt. Gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin und der
Senatsveraltung für Jugend, werden auch 2009 wieder zusätzliche
Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche im Rahmen des
„LIGA“ Angebotes vorgesehen.
Auf Grund der haushalterischen Situation ist für 2009 eine Reduzierung
auf 56 Plätze in 14 Ausbildungsberufen geplant. Um den spezifischen Anforderungen an die Aktivierung und
Qualifizierung Jugendlicher Rechnung zu tragen, werden für diesen Personenkreis
gesondert 400 Plätze im Rahmen öffentlich geförderter
Beschäftigungsverhältnisse eingerichtet. Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung werden für
den Bereich U 25 insgesamt 200 Eintritte vorgesehen. Für die Eingliederung Jugendlicher unter 25 Jahren werden
insgesamt 100 Förderfälle bei EGZ
vorgesehen. Nach wie vor besteht im allgemeinen Arbeitsmarkt ein sehr
hohes Stellendefizit, so dass ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor
auch in den kommenden Jahren unverzichtbar bleibt. Seit der Einführung des § 16a SGB II - jetzt 16e SGB II -
besteht die Möglichkeit, auch Bewerbern die gar keine bzw. nur sehr geringe
Chancen auf Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt hätten, eine längerfristige
Beschäftigung zu organisieren. Für das Jahr 2009 werden mit diesem Instrument
168 Integrationen geplant. Grundsätzlich besteht das Ziel darin, dass geförderte
Beschäftigung vor allem dem Erhalt und dem Aufbau individueller fachlicher und
besonders sozialer Kompetenzen dienen soll. Bei den Maßnahmen im öffentlich geförderten
Beschäftigungssektor – Schwerpunktmäßig Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung und in Entgelt – werden im wesentlichen seit
2005 bewährte Maßnahmen in Anlehnung an den § 267 SGB III gefördert. Entsprechend
dem vorhandenen Haushaltvolumen ist vorgesehen, eine annähernd gleiche
Platzkapazität von mindestens ca. 1240 Plätzen je Monat bei
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für die Zuweisung von
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorzuhalten. Auf dem Gebiet der
Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt wird der Schwerpunkt der einzurichtenden 300
Plätze in dem Monaten Februar, März, April und Mai liegen. Für diese
Maßnahmen ist insbesondere die Kundengruppe IG aus allen Teams, bei denen klare
Integrationschancen erkennbar sind, vorgesehen. Für die Kundengruppe des Fallmanagements werden in 2009 50
Plätze mehr vorgesehen. Das Ziel besteht darin, dass bei Maßnahmen mit
Mehraufwandsentschädigung und den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
eine durchschnittliche Integrationsquote von 10 % erreicht werden soll. 5. Langzeitarbeitslosigkeit (über 24 Monate)
vermeiden In Anlehnung an die Erfahrung anderer westeuropäischer
Länder bei der Integration von Langzeitarbeitslosen wie z. B. Niederlanden,
Dänemark und den Skandinavischen Ländern wird durch das JobCenter
Berlin-Lichtenberg in Kofinanzierung mit der Senatsverwaltung Integration,
Arbeit und Soziales ein innovatives Projekt gefördert, dass durch einen sehr
hohen sozialpädagogischen Einsatz und die Sicherung einer Nachhaltigkeit in der
Betreuung anspruchsvolle Integrationserfolge auch unter Berücksichtigung des sich gegenwärtig negativ
entwickelnden Arbeitsmarktes realisieren wird.
Durch den
regelmäßigen Kontakt zu den Kunden – gestaffelt nach den prognostizierten
Erfolgsaussichten auf eine nachhaltige Integration – und die Einbeziehung
der Arbeitsmarktpartner und zielgerichteten Nutzung der Möglichkeiten des EGT,
soll auch 2009 eine hohe Aktivierungsquote erreicht werden, um so den Anstieg
der Arbeitslosenzahlen – besonders der Langzeitarbeitslosen mit mehr als
24 Monaten Arbeitslosigkeit im SGB II – zu vermeiden. 6. Lokales Ziel – Senkung der Arbeitslosigkeit Mit der
Umsetzung einer ganzheitlichen Betreuung der Bedarfsgemeinschaften – ein
näheres Aneinanderrücken der Teams aus dem Bereich Markt & Integration und
des Bearbeitungsservices – soll eine positive Entwicklung bei der
Integration erreicht und die Fehlerquote bei der Bewerberführung möglichst
gering gehalten werden. Weiterhin
sollen die Schnittstellen zwischen der Eingangszone, den Leistungsteams und den
Teams des Bereiches Markt & Integration optimiert werden. Darüber
hinaus sollen u. a. folgende Aktivitäten dazu beitragen, den Anteil der
Arbeitslosen zu senken:
o
Verbesserung
der Kommunikation zwischen den Teams, o
schnellere
Nachbesetzung freigewordener Stellen, o
engere
Zusammenarbeit mit den Trägern der öffentlichen Beschäftigung.
o
durch
Plausibilitätsprüfungen o
Datenabgleich
zwischen A2LL und VerBIS. Mit diesen
Maßnahmen soll der Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 5 % begrenzt werden. Dieses gilt
auch gleichfalls für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Ausländern. 7.
Verwirklichung der kommunalen Ziele 7.1.
Leistungen für die Wohnung gemäß § 22 SGB II Die qualitative und quantitative Sicherung der Unterkünfte
(Wohnungen und andere Unterbringungsmöglichkeiten) der Leistungsempfänger erfordert die konsequente Umsetzung der im §
22 SGB II festgeschriebenen gesetzlichen Grundlagen einschließlich der
Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß §
22 SGB II (AV Wohnen). 7.2.
Miet- und Energieschulden Die zur qualitativen Optimierung des
schwierigen Entscheidungsfeldes „Miet- und Energieschulden“ im Jahr
2006 gegründete gesonderte Stelle (Clearingstelle) mit dem Aufgabenspektrum von
der Entgegennahme der Anträge bis zur abschließenden Entscheidung hat sich dem
Grunde nach bewährt. In dieser Stelle ist die Bearbeitung
und Entscheidung aller Fälle von Miet- und Energieschulden sowie die
leistungsrechtliche Betreuung von obdachlosen Personen konzentriert. Somit können Synergieeffekte zur
Erhöhung der inhaltlichen Qualität der Entscheidungen sowie zum effektiven und
sparsamen Einsatz der Mittel erreicht werden. Diese Stelle fungiert als fester
Ansprechpartner für Vermieter und weitere mit dem Thema Wohnen und
Obdachlosigkeit befasste externe Partner. Dies ist notwendig für die präventive
Arbeit mit den Vermietern sowie zur
Vermeidung von Wohnungslosigkeit: Hier wird bereits im Vorfeld die Gefahr von
möglichen Mietschulden erkannt und abgewendet.
Ziel des JobCenters ist es, die
absolute Summe der Anträge auf Übernahme von Schulden bei den Kosten der
Unterkunft um 5% zum Jahr 2007 zu senken. Diese soll durch die konsequente
Umsetzung der „AV Wohnen“, Punkt 11.1. (3) erreicht werden. Eine
enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle des Sozialamtes auf der Grundlage einer
zu aktualisierenden Kooperationsvereinbarung ist weiter zu realisieren. Nachfolgende Zielstellungen sind
Grundlage für die Tätigkeit des JobCenters auf diesem Rechtsgebiet: Ø
Vermeidung
von Mietschulden durch präventive Tätigkeit Ø Frühzeitiges Erkennen von Miet- und
Energieschulden und zeitnahes Reagieren Ø Verhinderung von wiederholt
auftretenden Miet- und Energieschulden Ø Verhinderung von Wohnungslosigkeit
und Energiesperrungen
Ø
Vorrangige
Bearbeitung von Direktanweisungen von Mieten bzw. Energieraten an den Vermieter
oder Energieversorger, um Neu- oder auch höhere Weiterverschuldungen zu
vermeiden. Ø Initiierung und verstärkte Inanspruchnahme
der Betreuung der Kunden durch die Fachstelle des Sozialamtes, insbesondere in
Fällen, bei denen der Alg II-Leistungsanspruch geringer ist als der Bedarf an
Kosten der Unterkunft oder für Energie. Ø Regelmäßige Kontrolle der
vorgenommenen Mieteinzahlungen bei Selbstzahlern. Bei Versäumnissen der
Nachweise erfolgen präventive Erinnerungen. Ø Konzentration auf die präventive
Tätigkeit durch enge Zusammenarbeit mit den Vermietern, der Abforderung von
Mietkontenauszügen bei Hinweisen der nicht zweckentsprechenden Verwendungen der
ausgezahlten KdU-Leistungen etc. Ø Direktanweisung von Mitteln zur
Schuldenübernahme an die Gläubiger zur Sicherung der Unterkunft oder der
Energieversorgung. Erwartete Wirkung: Ø
Vermeidung
einer Zunahme der Anträge bzw. Einflussnahme auf einen Rückgang durch
verstärkte Prävention Ø Kontrollzeitraum quartalsweise. 7.3.
Reduzierung der Unterbringungszeiten in Obdachlosenunterkünften -
Senkung der passiven Leistung der KdU Die Vermeidung einer
Obdachlosenunterbringung bzw. insbesondere die Verminderung der Verweildauer
dieser Form der kostenintensiven Unterbringung dient neben der Senkung der
Fallkosten auch der Verbesserung der Integrationschancen. Ø Unterbringung in
Obdachlosenunterkünften durch rechtzeitige Bereitstellung von Wohnung des
geschützten Marktsegmentes für Familien zu vermeiden. Ø Unterbringungsdauer in
Obdachloseneinrichtungen auf ein für die Betreuung und Integration
erforderliches Mindestmaß, im Durchschnitt jedoch auf maximal 6 Monate zu
beschränken. Ø Diesem Ziel soll eine enge
Zusammenarbeit und regelmäßige Kontaktierung mit den Bereuungsstellen in den
Obdachloseneinrichtungen sowie der zuständigen Fachstelle des Sozialamtes
gerecht werden. Die regelmäßige Anforderung und Auswertung von
Verlaufsberichten soll einer reellen Einschätzung der erforderlichen
Verweildauer in den Einrichtungen dienen. Das Ziel soll für alle wohnfähigen
Erwerbsfähigen erreicht werden. Liegt die Fähigkeit nicht vor bzw. bestehen
Zweifel, auch an der Erwerbsfähigkeit,
ist der ÄD frühzeitig einzuschalten. Durch
folgende Maßnahmen sollen die Zielstellungen erreicht werden: Ø Präzisierung und Festlegung
verbesserter Verfahrensweisen auf Grund der Analyse der Verlaufsberichte zur
Unterbringung von Obdachlosen im Ergebnis von spezifischen Gesprächen mit der
Fachstelle des Sozialamtes. Ø
Anforderung
von Kurzeinschätzungen zur Vermittelbarkeit der obdachlosen der Kunden in eine
eigene Wohnung bei Erteilung einer jeden Kostenübernahme für eine Unterbringung. Ø
Einschaltung
des Ärztlichen Dienstes bei Verneinung der Wohnfähigkeit mit dem Ziel der
Begutachtung und Prüfung der Zugehörigkeit des Kunden zum Rechtskreis des SBG
II oder des SGB XII. Ø Kontrolle der regelmäßigen
Bemühungen von wohnfähigen Kunden um
eigenen Wohnraum. Erwartete Wirkung: Ø Versorgung aller wohnfähigen Kunden
mit eigenem Wohnraum Ø Nachhaltige Verringerung der
Verweildauer in Obdachloseneinrichtungen. |
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