Drucksache - DS/1168/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht, sich
gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, -
dass der Berechtigtenkreis für den Berlin-Pass um die Personen erweitert
wird, die jetzt infolge der Wohngeldnovelle aus dem Leistungsbezug nach SGB II
bzw. SGB XII herausfallen; -
dass der Senat gegenüber der Bundesregierung initiativ wird, denselben
Personenkreis auch weiterhin von der GEZ zu befreien. Das Bezirksamt bittet die BVV
folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Zur DS 1168/VI wurde der BVV am 26.02.2009 und am 23.04.2009
jeweils ein Zwischenbericht zur Kenntnis gegeben, in dem u.a. die Antwort der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wiedergegeben wurde. Auf Bitte der BVV hat sich das Bezirksamt bezüglich des
zweiten Anliegens der Drucksache – eine entsprechende Initiative
gegenüber der Bundesregierung – mit einem Schreiben im Mai 2009 erneut an
die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales gewandt. Daraufhin wurde dem
Bezirksamt von der Senatsverwaltung mitgeteilt, dass für dieses Anliegen die
Senatskanzlei zuständig sei. Deshalb hat das Bezirksamt im August 2009 das
Anliegen dort nochmals dargelegt und um Umsetzung gebeten. Das Antwortschreiben der Senatskanzlei auf eine Ausweitung
des Berechtigtenkreises für eine GEZ-Befreiung auf Bezieher von Wohngeld ist in
der Anlage beigefügt. Emmrich Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Schule,
Sport, Soziales |
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