Drucksache - DS/0904/VI
Das
Bezirksamt wurde ersucht, die
Erhaltung des Storchenbestandes in Lichtenberg mit als Selbstverpflichtung im
Rahmen der Initiative „Countdown 2010“ aufzunehmen. Mit dieser
Selbstverpflichtung sollen mit anderen Projektpartnern Maßnahmen initiiert
werden, um dem einzigen Berliner Storchenbestand ein nachhaltiges Überleben zu
sichern. Begründung
: Im Mai 2008 war Deutschland Gastgeber der 9.
Vertragsstaatenkonferenz zur biologischen Vielfalt. Im Artikel 6 der Konvention
über die biologische Vielfalt (Convention on Biodiversity, CBD) haben sich die
Vertragsstaaten verpflichtet, nationale Umsetzungsstrategien zur Erreichung der
Ziele der CBD zu verwirklichen. Die Bundesregierung hat dazu am 7.November 2007
eine „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ beschlossen,
die auch von den Bundesländern zügig Maßnahmen zum Schutz der biologischen
Vielfalt einfordert. Ziel ist es, den Artverlust bis 2010 zu stoppen und für
die Wiederherstellung von Habitaten und Ökosystemen zu sorgen. Mit dem Beitritt zur Initiative „Countdown 2010“
der Weltnaturschutzorganisation IUCN (International Union for Conversation of
Nature) erkennen die Mitglieder dieses Ziel an und legen sich
Selbstverpflichtungen auf, wie das Ziel, den Artenverlust bis 2010 zu stoppen. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat sich mit seinem Beitritt zur Initiative
„Countdown 2010“ im Juni 2008 zu deren Zielen bekannt. Das vom
Bezirksamt dazu eingereichte Projekt befasst sich mit der Wildtiererfassung im
Bezirk Lichtenberg. Zu diesen Wildtieren zählt natürlich auch der Weißstorch. Nur im Bezirk Lichtenberg brüten im Land Berlin Weißstörche.
Die beiden Weißstorchhorste in Malchow und Falkenberg sind bereits seit 30
Jahren bekannte Brutplätze der Weißstörche. Im vergangenen Jahr konnten zum
ersten Mal sogar drei besetzte Storchennester gezählt werden, da sich in
Malchow ein weiteres Weißstorchpaar ansiedelte. Dies kann unter anderem auf die seit 1990 kontinuierlich
durchgeführten Maßnahmen des Bezirksamtes zur Verbesserung der
Nahrungsgrundlage im Außenraum des Bezirkes Lichtenberg zurückgeführt werden. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:
- Anlage von 7 neuen Kleingewässern
zwischen 1992 und 2007 im NSG Falkenberger
Rieselfelder - Anlage des Kleingewässers
Schulzenkuten 1996 - Feuchtbiotop in der Rinderweide der Wartenberger Feldmark
2000 - Anlage der neuen Priesterkuten
neben der Straße An der Margaretenhöhe 2005 - Kleingewässer im Wustrower Park 2003/2004 - Kleingewässer (Senke) im LSG Falkenberger Krugwiesen 2004 - Sanierung des Gehrensees 2005 - Wiederherstellung des Erdpfuhles 2005 - neues Kleingewässer südlich des
GLB Luch Margaretenhöhe 2008 - Gewässer am Tierheim 2008
-
Ausweisung
des NSG Malchower Aue 1995 -
Ausweisung
des NSG Wartenberger/Falkenberger Luches 1995 -
Ausweisung
des NSG Falkenberger Rieselfelder 1995 -
Ausweisung
des LSG Falkenberger Rieselfelder 1995
-
Renaturierung
des Hechtgrabens 2006/2007 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung -
Öffnung
des verrohrten Schälinggrabens im Bereich der Wartenberger Feldmark 2006 -
Renaturierung
des Gehrenseegrabens 2006
-
Entsiegelung von Beton- und Asphaltflächen im Seelgrabengebiet,
Entfernung von
Baracken und Trafohäuschen, und von div. Beton- und Stahlteile aus
Ausgleichsmitteln der Bahn
– AG 2004 -
Entsiegelung
von Betonflächen und Abriss von Gebäuden auf dem Gelände der ehemaligen
Schweinemastanlage in Falkenberg 2000 - Entsiegelung der
Fläche des ehemaligen Munitionsdepots an der Straße An der Margaretenhöhe
2000
Pachtflächen insgesamt m² dav. Wiese und Weide m² Ackerflächen m² Pferdehof
Falkenberg 324.201 324.201 - Landw./Pferdezucht
Groke GbR 257.915 166.483 91.432 Landw.betrieb
Tögel 353.968 353.968 - FÖV NSST Malchow e. V. 553.967 553.967
-
an
der Straße Wartenberger Weg seit 1991 -
an
der Straße Am Berl seit 1994 -
am
Hauptweg im Wartenberger Luch 1992, danach Schließung des Weges für Kraftfahrzeuge 7, Die Sicherung von
Nahrungshabitaten im Rahmen von B–Plänen und L–Plänen; -
Bebauungsplan XII-1b Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss,
nachrichtliche
Übernahme des LSG Falkenberger Krugwiesen -
Einleitung
der L – Pläne XXII – L – 1 bis XXII – L – 6 für
den Außenbereich in der Parklandschaft Barnim des Bezirkes Lichtenberg Der Schutz
der Weißstörche ist also langjährig bereits Schwerpunkt der Arbeit im
Sachgebiet Artenschutz des Amtes für Umwelt und Natur. Die Verpflichtung dazu
leitet sich aus dem Natur- und Artenschutzrecht ab und ist auch als
Pflichtaufgabe zu verstehen. Alle o.g. Maßnahmen leiten sich auch aus dem Artenhilfsprogramm
Weißstorch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ab. Die Arbeit erfolgt
in enger Abstimmung mit dem Naturschutzbund Deutschland und dem Verein
Naturschutz Malchow e.V.. Die beiden
letztgenannten Vereine entfalten darüber hinaus eigene Aktivitäten zum Schutz
der Weißstörche und in der Öffentlichkeitsarbeit. Der Erfolg dieser gemeinsamen
Arbeit zeigt sich auch wieder 2009, z.Z. sind alle drei Weißstorchhorste im
Bezirk Lichtenberg besetzt. Das
Bezirksamt kann in diesem Sinne die Selbstverpflichtung zur Erhaltung des
Storchenbestandes im Bezirk Lichtenberg im Rahmen der Initiative „Countdown
2010“ eingehen. Es ist aber darauf
hinzuweisen, dass zusätzliche Personal- und Finanzressourcen für diese Aufgaben
auf Grund der Haushaltssituation nicht zur Verfügung stehen. Berlin, den
.05.09
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |