Auszug - Freigabe der Marksburgstraße zwischen Sangeallee und Treskowallee für den gegenläufigen Radverkehr entsprechend VW StVO vom 08.11.2021
Der Dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung und Verkehr wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, den als Einbahnstraße ausgewiesenen Teil der Marksburgstr. zwischen Sangeallee und Treskowallee für den gegenläufigen Radverkehr freizugeben. Hierbei bitten wir um Beachtung der novellierten Vorgaben nach § 41 zu Zeichen 220 Einbahnstraße IV. 1.a) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 8.11.2021, die eine Freigabe nun möglich machen: „IV. 1. beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen.“ Aufgrund einer Baustelle ist die Marksburgstraße für ca. 1 Jahr von der Treskowallee verkehrlich getrennt. Deshalb ist zu prüfen, ob die Freigabe für den gegenläufigen Radverkehr sofort erfolgen kann, da es ja während der Baustellensituation keinerlei Konflikt mit der später anzupassenden Ampelanlage an der Treskowallee gibt. |
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