Auszug - Wahl des Vorstandes (§ 7 Abs. 1 BezVG)
Die Alterspräsidentin erläuterte das Wahlverfahren:
Die Wahlen erfolgen geheim. Die Wahl der Vorsteherin/des Vorstehers sowie die Wahl der stellvertretenden Vorsteherin/des stellvertretenden Vorstehers erfolgen in Einzelwahl, die Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes in verbundener Einzelwahl bzw., falls mehr Kandidaten benannt werden als Vorstandsplätze zu besetzen sind, als Listenwahl.
Zur Auszählung der Stimmen wird im Anschluss an jeden Wahlgang jeweils einen Vertreter der Fraktionen und eine Vertreterin der Tierschutzpartei nach vorn gebeten.
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