Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-118 VE - Planreife Bauteil 1 - 4; Arbeitstitel: Landsberger Allee 341/343  

 
 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 5.25
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 19.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/2247/VIII Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-118 VE - Planreife Bauteil 1 - 4; Arbeitstitel: Landsberger Allee 341/343
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
Verfasser:BzStR StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz, die Dringlichke Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes anzunehmen wurde ohne Aussprache zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat Folgendes vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung sowie der noch ausstehenden Vorlage der Finanzierungsbestätigung und der vertraglich vereinbarten Bürgschaften durch die Vorhabenträgerin beschlossen:

 

a)        dass für das beantragte Vorhaben „Neubau eines Wohngebäudes mit Gewerbeeinheiten im EG und Errichtung einer Toranlage (171 WE) Bauteil 1“ auf den Grundstücken Landsberger Allee 341/343 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 11-118 VE die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife) vorliegen.

 

b)        dass für das beantragte Vorhaben „Neubau eines Wohngebäudes mit Gewerbeeinheiten im EG (416 WE) Bauteil 2“ auf den Grundstücken Landsberger Allee 341/343 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 11-118 VE die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife), vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung, vorliegen.

 

c)      dass für das beantragte Vorhaben „Neubau eines Wohngebäudes mit Gewerbeflächen (518 WE) Bauteil 3“ auf den Grundstücken Landsberger Allee 341/343 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 11-118 VE die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife), vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung, vorliegen.

 

d)      dass für das beantragte Vorhaben „Neubau eines Wohngebäudes mit Gewerbeflächen und Errichtung einer Kindertagesstätte (313 WE) Bauteil 4“ auf den Grundstücken Landsberger Allee 341/343 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 11-118 VE die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife), vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung, vorliegen.

 

 
 

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