Auszug - Angelegenheiten der GO  

 
 
18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Die zwei Fragen zur Geschäftsordnung wurden in die nächste Sitzung vertagt. Herr Hoffmann bringt einen Vorschlag ein, wie mit der Frage einer erneuten Abstimmung zum selben Thema, aber in der Folgesitzung, verfahren werden kann oder soll.

 

Stellungnahme zur Abstimmung in der BVV

Frage: Erneute Abstimmung in der BVV in der Folgesitzung der BVV in selbiger Sache (nach Ablehnung - Zustimmung).
 

Stellungnahme:
Sitzungen zur Bezirksverordnetenversammlung sind in der GO in den §§ 19 ff. GO
Grundsätzlich bedürfen Entscheidungen in der BVV eines TOP auf der jeweiligen TO und einer schriftlichen Vorlage, über deren Inhalt abzustimmen ist.
Die Beschlussfassung der BVV erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit - § 35 GO.
Die TO wird durch die BVV aktuell auf der jeweiligen Sitzung beschlossen -  § 23 Abs. 2 GO und bestimmt damit selbst den Inhalt der zu behandelnden TOP. Die BVV als Gremium ist jederzeit in der Lage, Entscheidungen hinsichtlich der TO zu beschließen.

Verfahrenseinfluss: Nach einer Entscheidung in einer Sitzung ist die Angelegenheit erledigt. Jedoch können Umstände dazu führen, dass sich das Gremium (Ausschuss: beispielsweise Rücküberweisung; BVV: beispielsweise Einbringung einer erneuten Vorlage des Bezirksamtes) erneut mit einer Angelegenheit befassen muss; sofern diese gemäß TO zur Entscheidung gebracht werden soll.

 
 

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