Auszug - Bebauungsplan 11-47ba – Auswertung Beteiligung der Öffentlichkeit;Arbeitstitel: „Parkstadt Karlshorst“ (Kenntnis)   

 
 
44. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 8.4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 17.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:02 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1441/VIII Bebauungsplan 11-47ba – Auswertung Beteiligung der Öffentlichkeit;Arbeitstitel: „Parkstadt Karlshorst“
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Herr Pohle stellt seine vorab eingereichten Fragen zur Drucksache. Er möchte zum Schulgrundstück die Logik der Bereitstellung von Haushaltsmitteln erkennen. Die Zahlungen werden bei Errichtung verrechnet, jedoch ist durch den Anstieg der Hochbaukosten von einem Gesamtkostenanstieg auszugehen. Der Grundstückswert ergebe sich dabei aus den Maßgaben zum Berliner Modell. Im städtebaulichen Vertrag sei die Verkürzung der Frist für die Errichtung der sozialen Folgeinfrastruktur geregelt worden. Hierdurch soll das Schulbauvorhaben schnell umgesetzt werden. Nach der Frist verfallen auch die vom Vorhabenträger zu hinterlegenden Gelder.

 

Zur Drucksache nimmt Frau BzStRin Monteiro ausführlich Stellung. Sie weist auf die lange Verfahrensdauer und die vorhergehenden Prozesse hin und lobt die hohe städtebauliche Qualität, die mit dem geplanten neuen Stadtquartier einher gehe. Ausdrücklich hebt sie die positiven Aspekte zur identitätsstiftenden Struktur des Quartiers, der ergänzenden Qualitätselemente, des hohen Grünanteils und der benötigten Folgeinfrastruktur heraus. Sie bedankt sich bei den Mitarbeitern des Fachamtes für die geleistete Arbeit und bittet die Verordneten um die positive Begleitung des Verfahrensabschlusses.

 

Herr Prof. Hofmann lobt das Bezirksamt für die sachlich und fachlich fundierte Arbeit. Die Vorlage sei aus seiner Sicht mit äußerster Sorgfalt vorbereitet worden. Fehler sind aus seiner Sicht nicht erkennbar.

 

Herr Drewes kritisiert fehlende Planänderungen auf Bürgerhinweis. Grundsätzlich sei er für die Errichtung von Wohnungen, sehe das Verfahren aber äußerst kritisch.

 

Frau Feige zitiert aus der Drucksache und widerspricht Herrn Drewes in seiner Einschätzung. Aus ihrer Sicht wurde ein äußerst sensibles Verfahren bei der Einbindung der Anwohner gewählt.

 

Frau Stenzel dankt den Mitarbeitern und Bürgern für die Arbeit am vorliegenden Prozess. Sie verweist auf die rechtlichen Notwendigkeiten im Bebauungsplanverfahren und lobt die gute Arbeit des Fachamtes. Prof. Hofmann betont seine bereits vorgetragene Kritik in der Sache. Er könne jedoch am Verfahren keine Fehler finden, dieses sei sorgfältig vorbereitet worden.

 

Herr Schaefer kritisiert seinerseits die vagen Hinweise von Herrn Drewes und wirbt für klare Aussagen. Er bedankt sich beim Fachamt und wirbt für mehr Vertrauen in die Arbeit der Institutionen.

 

Herr Rodig verweist auf das Verfahren, welches er und seine Fraktion kritisierten. Er hebt auf das politische „Ermessen“ ab, von welchem Gebrauch gemacht werden könne.

 

Herr Dr. Frommer verweist auf seine Kritik der letzten Sitzungen, insbesondere in der Frage möglicher Enteignungen im Plangebiet. Er fragt nach der Verkehrsführung und kritisiert die geplante bauliche Dichte. Frau BzStRin Monteiro antwortet, dass das Abwägungspapier eine Antwort auf die Fragen der Verkehrsführung ausweise. In der Frage der Enteignung sei bereits im Jahr 2016 ein Angebot für die betroffenen Gewerbetreibenden gemacht worden, welches jedoch abgelehnt wurde. Sie betont, dass weitere Verhandlungen notwendig seien und die Enteignung nur eine ultima ratio seien könnten.

 

Prof. Hofmann fasst die Debatte kurz zusammen und fragt, ob eine Aufhebung beantragt werde. Dies ist nicht der Fall, so dass die Drucksache zur Kenntnis genommen wird.

 
 

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