Auszug - Änderung von Ampelschaltungen im Bereich der Einmündung der Sewanstraße in die Straße Am Tierpark und der benachbarten BVG-Haltestellen (Friedrichsfelde)  

 
 
32. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 10.14
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 13.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1142/VIII Änderung von Ampelschaltungen im Bereich der Einmündung der Sewanstraße in die Straße Am Tierpark und der benachbarten BVG-Haltestellen (Friedrichsfelde)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:VorstandÖffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste, die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes anzunehmen, wurde ohne Aussprache bei Enthaltung der Fraktion der SPD zugestimmt.

 


 

Beschluss:

 

Das Bezirksamt möge die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auffordern, die Steuerung der Lichtsignalanlagen zur Querung der Straße Am Tierpark im Bereich der Einmündung der Sewanstraße und der BVG-Haltestellen wie folgt umzugestalten:

 

  1. Im Einmündungsbereich der Sewanstraße ermöglichen der Querung der gesamten Straßen­breite durch den Fußverkehr in einem Zug in beiden Richtungen.

Alternativ könnte die Einrichtung einer Fußgängerfurt in Verlängerung des südlichen Gehwegs der Sewanstraße erfolgen.

  1. Im Haltestellenbereich der Straßenbahn sollten für beide Richtungsfahrbahnen die Bedarfsampeln für den Fußverkehr nach Betätigung unmittelbar reagieren, nachdem eine möglichst kurz zu haltende Mindestzeit für den Straßenverkehr überschritten wird.

Alternativ kann die beschriebene Steuerung durch Annäherung einer Straßenbahn bis zu deren Abfahrt für die jeweils benachbarte Richtungsfahrbahn aktiviert werden. Zeitfenster für den Individualverkehr dürfen dann keine Priorität bekommen.

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