Auszug - Kooperationsvertrag Deutsche Wohnen  

 
 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 7.2
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 04.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1177/VIII Kooperationsvertrag Deutsche Wohnen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Frau BzStRin Monteiro begründet eingangs die Drucksache und gibt einen historischen Einblick. Sie wiederholt ihre Feststellungen, die bereits in der BVV abgegeben wurden. Herr Dr. Fehse von der Mieterberatung betont, dass die Deutsche Wohnen der größte Privateigentümer von Wohnungen sei. Der vorliegende Vertrag unterscheide sich von den bisherigen Abkommen. Die Verpflichtung beziehe sich nun auf alle auch künftigen Vorhaben. Er stellt den Bezug zu weiteren existierenden Verträgen dieser Art her.

 

Herr Leonhardt findet den Vertrag enttäuschend. Für ihn stechen insbesondere die fehlende Mitgliedschaft im Bündnis für Wohnen, die Rechtsunverbindlichkeit und die fehlende Schiedsstelle heraus. Er werde den Prozess weiter skeptisch begleiten.

 

Herr Müller stellt in Frage, ob es Herrn Leonhardt gelungen wäre, einen besseren Vertrag abzuschließen. Es sei gut, im Gespräch zu sein. Für ihn sei es der bislang beste Vertrag dieser Art zwischen den Bezirken und der DW.

 

Herr Pohle findet einen Erfolg im Vertrag. Er fragt, wie es nach dem Vertragsende weitergehen solle.

 

Frau Müller fragt, ob eine Durchführungsvereinbarung für die Mieter aufgesetzt werde.

 

Herr Hudler betont, ihm wäre es wichtig gewesen auch den zweiten Vertragspartner einzuladen. Man soll besser miteinander statt übereinander reden.

 

Herr Niedworok bezweifelt die vorgetragenen Motive der DW für den Abschluss des Vertrages. Er fragt nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

Frau Starke fragt nach der Begrenzung auf 30 % des Haushaltseinkommens und nach den aktuellen Verfahren gegen die Deutsche Wohnen.

 

Frau Stenzel würde sich freuen, wenn die DW sich an den Mietspiegel halten würde. Auch bei den Betriebskostenabrechnungen seien wiederholt als Problem aufgetreten.

 

Herr Dr. Fehse antwortet, dass er sich mit den Fragen der DW bereits seit 10 Jahren beschäftige. Er gehe davon aus, dass es sich um eine Maßnahme für eine Imageverbesserung handele. Kritisch sei nicht allzu sehr die Schiedsstelle, sondern die Frage der speziellen Abkommen zu Modernisierungsvereinbarungen, die weiter geprüft werden müssten. Ihm sei wichtig, dass eine Kappung bei den Modernisierungsumlagen stattfinde, die unabhängig von der Wohnfläche sei. An der Bezirkspolitik und der Mieterberatung sei es nun, dass Modernisierung kein Verdrängungsgrund werde.

 

Frau BzStRin Monteiro zeigt sich verwundert über die verschiedensten Haltungen aus der Linksfraktion. Es handele sich um einen machbaren Vertrag, der sich an den kommunalen Wohnungsbauunternehmen orientiere. Man sei weiter im Dialog mit der DW für Fälle an der Landsberger Allee, hier sei die Mieterberatung unbedingt notwendig. Auch die Landesebene solle strukturell eingebunden werden, um nicht gesetzeskonforme Bewegungen zu bewerten. Die Alternative zur vorliegenden Vereinbarung sei der Verzicht darauf gewesen.

 

Prof. Hofmann bedankt sich abschließend für die Diskussion. Ein Aufhebungsantrag lag nicht vor. Die Vorlage des Bezirksamtes ist damit zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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