Auszug - Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen  

 
 
34. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

1.                   Frau Laidler fragt, wann mit der Festsetzung des B-Planes 11-57a (Kaisergärten) zu rechnen ist und ob der Bauantrag schon gestellt wurde. Sie hat zu dem B-Plan eine Stellungnahme abgeben.

Das BA antwortet, dass gegenwärtig die Stellungnahmen ausgewertet werden. Dann erfolgt die Vorlage im Bezirksamt (Ende April/ Anfang Mai) und anschließend erfolgt die Rechtprüfung beim Senat. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung folgt der Festsetzungsbeschluss des B-Planes durch das Bezirksamt und die Beschlussvorlage in der BVV.

In der Vorlage an die BVV kann man die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen nachlesen. Eine Antwort an die Einreicher zu ihren Stellungnahmen erfolgt erst nach Beschluss des B-Plans und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt .

Ein Bauantrag kann jederzeit gestellt werden, aber eine Prüfung erfolgt erst, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen bestehen (Festsetzung des B-Planes bzw. „Planreife)

 

2.                   Herr Pohle fragt zur Einstellung des B-Planes 11-103 Falkenhöhe 1932 und zum Stand des Baugenehmigungsverfahrens Hinterhöfe Margaretenstraße 24/25.

Eine Stellungnahme zum Kleingartenentwicklungsplan liegt in der Verantwortung der Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr. Der aktuelle Änderungsvorschlag eines Wohngebiets für die KGA Falkenhöhe 1932 bedingt eine Veränderung des FNP. Dazu  kann der entsprechende Senatsbeschluss dienen.

r die Falkenhöhe 1932 mithin für den B-Plan 11-103 (Sicherung der Kleingartenanlage) wird die Einstellung vorbereitet. Eine Entwicklung zum Wohngebiet kann ohne B-Plan nicht erfolgen und eine aktuelle Grünfläche im FNP kann nicht einfach als Wohngebiet ausgewiesen werden.

r die Margaretenstraße 24/25 ist noch keine Baugenehmigung erteilt worden.

3.                   Herr Donath hat Fragen zur Bebauung des Karlshorster Villenviertels östlich der Treskowallee (Waldowallee, Rheinsteinstr. Köpenicker Allee) in deren Umkreis in den kommenden Jahren gebaut werden soll und beklagt die mangelnde Infrastruktur.

  •                  Waldowallee 105/117 ist Wohnen geplant mit ca. 350 WE 1- bis 5 geschossig und eine Gemeinschaftsschule; die Waldflächen werden berücksichtigt und der nächste Schritt ist ein städtebaulicher Wettbewerb
  •                  penicker Allee 125, ehemals Amt für Strahlenschutz, ist noch im Eigentum der BIMA
  •                  penicker Allee 146-163 B- Plan Aufstellung ist geplant mit ca. 500 WE 1-5 geschossig mit Kita. Die Gewobag plant eine Ideenwerkstatt und hat für den 8. April eine Veranstaltung dazu, gemeinsam mit dem Bürgerverein im Kulturhaus Karlshorst geplant.
  •                  In der Gartenstadt sind ca. 1250 WE geplant 1-4 geschossig mit Kita und Versorgungszentrum
  •                  In Absprache mit der Howoge wird eine Webseite für alle Bauvorhaben in diesem Gebiet eingerichtet.
  •                  Gegenwärtig rechnet man mit ca. 2100 WE mit 4200 Einwohnern, dies sind rechnerische Zahlen nach dem Berliner Modell. Bei Staffelgeschossen werden diese in die Planungen mit aufgenommen.
  •                  Alle Verfahren befinden sich im Fluss und sind in der Bearbeitung.

 

4.                   Herr Kühnhold fragt nach dem Bauvorhaben Waldowallee 117; zu den Altlasten und einer möglichen Strahlenbelastung. Die Anfrage hatte er auch der Howoge zugeleitet und diese Antwort wurde im Ausschuss vorgelesen. Dabei wurde von der Howoge dargestellt, dass eine fachgerechte Entsorgung des Abbruchsmaterials durch spezialisierte Planungsbüros und Fachfirmen erfolgt, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Durch entsprechende Untersuchungen konnte auch nachgewiesen werden, dass keine Strahlenbelastung vorhanden ist.

 

5.                   Herr Dr. Frommer fragt nach den vertraglichen Regelungen im B-Plan 11-47a bzw. zum Sdtebaulichen Vertrag zu Lasten Dritter. Auf Nachfrage gibt Dr. Frommer an, dass Herr Drewes als BVV Verordneter Akteneinsicht beantragt und ihn hinzugezogen habe.

Prof. Hofmann: Herr Drewes hat damit das gegen das Verpflichtungsgesetz verstoßen, damit der BVV geschadet und das Vertrauensverhältnis aufs Spiel gesetzt. Dr. Frommer wurde unrechtmäßig Einsichtnahme gewährt. Dr. Frommer hätte persönlichen Akteneinsicht beantragen müssen.

Das BA beantwortet die Frage und führte aus, dass die Vertragsgestaltung zum Städtebauliche Vertrag von einem Juristen ausgearbeitet wurde und jeder Städtebauliche Vertrag vom Senat geprüft wird.

Herr Leonhardt: versteht Problem nicht, es ist doch sinnvoll, dass der Investor die Freilegung der Freifläche auf seine Kosten vornehmen muss.

 

 
 

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