Auszug - Austausch zu den Themen des BVV-Ausschusses  

 
 
25. (Sonder-)Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 25.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Verkehrslenkung Berlin, BT.B/VKRZ, Raum 6767
Ort: Columbiadamm 10, 12101 Berlin
 
Wortprotokoll

Seitens des Ausschusses werden folgende Punkte angesprochen:

 Welche Kriterien gibt es für Tempo 30? (Frau Feige)

Die Beschränkung auf Tempo 30 bedarf guter Gründe und ist immer eine Einzelfallprüfung, die durch Inaugenscheinnahme vor Ort und bestimmten Faktoren u.a.  Verkehrssicherheit, Übersichtlichkeit der Verkehrssituation, Vorhandensein von Schule bzw. Kita, Lärmschutz entschieden werde. Gleichartige Situationen müssen gleich bewertet werden. Regelgeschwindigkeit innerorts ist 50 km/h.

 Sind FGÜ in Tempo 30-Zonen möglich? (Frau Feige)

Ja, FGÜ sind möglich, es werden nur keine neuen LSA in Tempo 30-Zonen genehmigt, für bestehende LSA gibt es Bestandsschutz.

 Personelle Ausstattung der VLB (Frau Wessoly)

Es arbeiten nur relativ wenige Mitarbeiter*innen in der VLB, mehr Personal wäre wünschenswert.

 Baustellenkoordination am Beispiel Achse Rhinstr.-Am Tierpark-Treskowallee (Frau Wessoly)

Die VLB weist darauf hin, dass gleichzeitige Baustellen auf parallelen Hauptachsen, jedoch mehrere Baustellen in einer Straße hintereinander verkraftbar seien, da der Verkehrsfluss sich auf die eingeschränkte Kapazität eingestellt habe. Aufgrund des Investitionsbedarfs lassen Engpässe und größere Belastungen für die am Verkehr Teilnehmenden nicht vermeiden.

       Zu kurze Schaltphasen von LSA für Fußgänger*innen u.a. am Beispiel der Querung Straße Am Tierpark Ecke Sewanstr. (Herr Birsul)

Die Schaltumlaufphasen von LSA sind relativ kurz (90-120 sek.). Längere Schaltphasen für Fußgänger*innen bedeuten längere Wartezeiten, auch der ÖPNV wäre davon betroffen. Es soll aber an allen Kreuzungen Querung an allen Seiten ermöglicht werden. Die angenommene Querungsgeschwindigkeit für Fußgänger*innen ist auf 1m/s reduziert wurden. Es ist ggf. empfehlenswert, wenn in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, nur zu Beginn einer Grünphase mit der Querung beginnen.

       Wäre die Regelung an der Kreuzung Friedrichstr./Kochstr., wo alle Fußgänger*innen gleichzeitig grün erhalten und auch diagonal die Kreuzung queren können nicht auch für andere Kreuzungen geeignet? (Herr Köllner)

Diese Kreuzung war/ist ein Modellprojekt. Eine Übertragung auf andere Kreuzungen ist nicht geplant und wäre auch aufgrund der Komplexität oft nicht möglich. Für Sehbehinderte ist keine akustische Signalisierung möglich.

 Welche Position hat die VLB zur Einrichtung von Kreisverkehren als Alternative zu LSA? (Herr Büchner)

Die VLB weist hin, dass Querung von Kreisverkehren für Menschen mit Behinderung erschwert ist und ein erheblicher Platzbedarf besteht. Die Bezirke müssten die Baulast tragen.

 Unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten für bestimmte Straßen in Lichtenberg (Hauptstr. Rummelsburg vor Ostkreuz vs. Weißenseer Weg)

Eine konkrete Aussage ist nicht möglich, da die örtliche Situation aktuell nicht bekannt ist.

 

 
 

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