Auszug - Sachstand zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin/eines stellvertretenden Schriftführers in der Sitzung am 16.10.2018
Das Rechtsamt hat den Vorgang geprüft und kommt zum Schluss, dass die Wahl rechtmäßig durchgeführt wurde, da nur ein Kandidat angetreten ist und die Stimmzettel jeweils gleich waren. Ein*e Kandidat*in kann individuell abgelehnt werden, wenn die Ausschussmitglieder, z. B. aufgrund bestimmter Äußerungen, kein Vertrauen in eine sachliche Zusammenarbeit haben.
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