Auszug - Gemeinsames Schwerpunktthema: Bauliche Voraussetzungen schulischer Inklusion in Lichtenberg- Aktuelle Situation, Probleme, Perspektiven (Bezug: DS/0133/VIII und KA/0200/VIII) Fortsetzung in getrennter Sitzung der Ausschüsse  

 
 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport gemeinsam mit dem Ausschuss Gleichstellung und Inklusion
TOP: Ö 4
Gremium: Schule und Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Begegnungsstätte Ruschestraße (barrierefrei)
Ort: Ruschestraße 43, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Tessin, Leiterin des bezirklichen Facility Managements, berichtet:

 

  • Das FM arbeitet nach den vom Schulamt festgelegten Anforderungen.
  • Neubauten werden inklusionsgerecht nach den Leitlinien Barrierefreies Bauen des Landes Berlin errichtet.
  • Inklusionsgerechte Sanierung erfolgt im Bestand immer soweit, wie es die Gebäude hergeben:
    • Der Einbau von Fahrstühlen gehört mittlerweile regelmäßig zu den getätigten Maßnahmen.
    • Auch die Zufahrtswege werden inklusionsgerecht ausgebaut.
    • Statt automatischer Türöffner werden in der Regel Lösungen über die Freisprechanlage der Schule realisiert, da Schüler*innen ansonsten durch den ständigen Gebrauch die Systeme überlasten. In neuester Zeit werden auch Freilauftüröffner erwogen.
    • Eine Erweiterung der Türrahmen von 80 auf 90 cm erfolgt in der Regel nicht, da dies Kosten von rund 200 T Euro pro Schule verursachen würde und die Breite meistens knapp ausreicht. Bei Neuaufteilung von Räumen etc. findet diese Erweiterung jedoch statt.
    • Barrierefreie Sanitäreinrichtungen werden errichtet. Wo dies anders nicht geht, geschieht dies als Erweiterung etwa des Aufzugturms.
    • Die Vorschriften für inklusionsgerechte Bodenbeläge werden immer eingehalten. Ebenso werden geeignete Leitsysteme stets verwirklicht.
  • Sporthallen sind im Neubau immer barrierefrei. Bei SK-Typenbauten, die Sanitäranlagen im Obergeschoss besitzen, werden Behinderten-WC und -Umkleide im Erdgeschoss errichtet.

 

Die Antwort zu KA/0200/VIII liegt auch weiterhin nicht vor und kann somit nicht mit in die Beratungen einbezogen werden.

 

 
 

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