Auszug - Gemeinsames Schwerpunktthema: Bauliche Voraussetzungen schulischer Inklusion in Lichtenberg- Aktuelle Situation, Probleme, Perspektiven (Bezug: DS/0133/VIII und KA/0200/VIII)
Fortsetzung in getrennter Sitzung der Ausschüsse
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Frau Tessin, Leiterin des bezirklichen Facility Managements, berichtet: - Das FM arbeitet nach den vom Schulamt festgelegten Anforderungen.
- Neubauten werden inklusionsgerecht nach den Leitlinien Barrierefreies Bauen des Landes Berlin errichtet.
- Inklusionsgerechte Sanierung erfolgt im Bestand immer soweit, wie es die Gebäude hergeben:
- Der Einbau von Fahrstühlen gehört mittlerweile regelmäßig zu den getätigten Maßnahmen.
- Auch die Zufahrtswege werden inklusionsgerecht ausgebaut.
- Statt automatischer Türöffner werden in der Regel Lösungen über die Freisprechanlage der Schule realisiert, da Schüler*innen ansonsten durch den ständigen Gebrauch die Systeme überlasten. In neuester Zeit werden auch Freilauftüröffner erwogen.
- Eine Erweiterung der Türrahmen von 80 auf 90 cm erfolgt in der Regel nicht, da dies Kosten von rund 200 T Euro pro Schule verursachen würde und die Breite meistens knapp ausreicht. Bei Neuaufteilung von Räumen etc. findet diese Erweiterung jedoch statt.
- Barrierefreie Sanitäreinrichtungen werden errichtet. Wo dies anders nicht geht, geschieht dies als Erweiterung etwa des Aufzugturms.
- Die Vorschriften für inklusionsgerechte Bodenbeläge werden immer eingehalten. Ebenso werden geeignete Leitsysteme stets verwirklicht.
- Sporthallen sind im Neubau immer barrierefrei. Bei SK-Typenbauten, die Sanitäranlagen im Obergeschoss besitzen, werden Behinderten-WC und -Umkleide im Erdgeschoss errichtet.
Die Antwort zu KA/0200/VIII liegt auch weiterhin nicht vor und kann somit nicht mit in die Beratungen einbezogen werden.
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