Auszug - Bericht des Bezirksamtes
Abgeschlossenheitsbescheinigungen Im Zusammenhang mit der Prüfung des Vorkaufsrechtes eines Hauses in der Pfarrstraße /Ecke Kaskelstraße wurde die Frage aufgeworfen, ob und wie man Mieterinnen und Mieter frühzeitig über die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung informieren kann. Der Ausschuss hatte darum gebeten, dass das BA dies prüfen möge. Diese Prüfung ist abgeschlossen. Mieterinnen und Mieter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Informationen über Anträge Dritter an Behörden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst hat ja noch keine Auswirkungen, dementsprechend sind die Mieterinnen und Mieter streng genommen auch nicht davon betroffen. Außerdem gibt es ja auch den Datenschutz. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn es eine Rechtsgrundlage und ein berechtigtes Interesse gibt. Beides ist hier nicht der Fall. Das BA hat aber einen anderen Weg gefunden. Künftig wird das BA von Antragstellern verlangen, dass diese ihre Mieterinnen und Mieter über die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung informieren. Erst wenn sie dies mit einer Unterschriftenliste nachweisen, erhalten sie auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Außerdem erhalten alle Antragsteller ein Infoblatt, auf dem sie über die rechtliche Lage im Milieuschutzgebiet informiert werden und das Bezirksamt auch mitteilt, dass es bei jedem Verkauf prüfen wird, sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Davon unabhängig hat das BA das Grundbuchamt angewiesen, in Milieuschutzgebieten keine Teilungsgrundbuchblätter mehr ohne Genehmigung anzulegen.
bezirkliche Mieterberatung Die Ausschreibung der bezirklichen Mieterberatung ist abgeschlossen. Die Beratung wird künftig durch das Büro Gesoplan für Hohenschönhausen und das Büro für Sozialplanung für Lichtenberg durchgeführt. Aktuell werden die Standorte gemeinsam mit der OE SPK ausgewählt, um möglichst wenige Konkurrenzen mit bestehenden Beratungsangeboten entstehen zu lassen und eine möglichst breite Abdeckung zu erreichen. Die bezirkliche Mieterberatung soll ab Januar 2019 ihre Arbeit aufnehmen. Hierfür sind hauptsächlich die bestehenden Stadtteilzentren vorgesehen. Die Verträge wurden zunächst bis Ende 2019 geschlossen, dann soll nochmal geprüft werden, ob sich die Regelungen bewährt haben.
Ostkreuz Aufgrund neuer Diskussionslinien gibt es BA-intern weiteren Klärungsbedarf zum B-Plan Ostkreuz. Hierzu wird es am 13.12. eine interne Bezirkskonferenz geben, auf der letzte Fragestellungen ausgeräumt werden sollen. Aufgrund dieser Verzögerung wird mit einer Beschlussfassung im Bezirksamt nicht vor Januar zu rechnen sein. Weiterhin ist die gewünschte Anwohnerinformationsveranstaltung geplant. Diese wird am 12.01.2019 in der Max-Taut-Aula ab 10 Uhr stattfinden. Hieran wird das Bezirksamt teilnehmen. Senatorin Lompscher ist eingeladen, hat einer Teilnahme aber noch nicht zugestimmt.
Auf Nachfrage von Frau Stenzel antwortet das BA, dass die bezirkliche Mieterberatung voraussichtlich ab Januar 2019 an den Start gehen wird. Herr Pohle erkundigt sich zur der Presse entnehmenden Diskussion zur Teilung des B-Planes Ostkreuz und ob es dazu eine Abstimmung im BA gab. Antwort des BA: Dazu gab es noch keine Positionierung im BA und in der kommenden Woche; dies wird Thema der internen Abstimmung am 13.12., über die die BVV in Kenntnis gesetzt wird. Bei einem Gespräch Senatorin Lomscher, BzBm Grunst und BzStRin Monteiro sah die Senatorin die Teilung des B-Planes äußerst kritisch und schwer umsetzbar. Bei einer Teilung des B-Planes würde das Verfahren von vorne beginnen. Herr Schaefer findet die gesamte Vorgehensweise merkwürdig und fragt, ob das BA nicht mehr mit einer Stimme spräche. In der Vergangenheit hätten alle Fraktionen keine Einwände gegen „Coral World“ gehabt. Herr Hönicke geht davon aus, dass in Lichtenberg noch das Ressortprinzip gelte und fragt, ob es eine Empfehlung aus dem Stadtentwicklungsressort gegeben hätte. Dies verneint BzStRin Monteiro. Herr Leonhardt erwidert, dass nur bei öffentlichen Äußerungen das Ressortprinzip gelte, aber durchaus in der Presse Meinungen und Ideen erlaubt seien müssen. Herr Hönicke bemerkt, dass es in den vergangenen Wahlperioden üblich gewesen war, erst nach einer Abstimmung im BA die Presse zu informieren. |
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