Auszug - Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen  

 
 
28. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 2
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Frage 1 – Neustrelitzer Straße 65

Herr Krusnika beklagt die Bebauung in der Neustrelitzer Straße mit über 100 WE und der damit verbundenen verschärften Parkplatzsituation.

Frau Kuhnert antwortet, dass seitens des BA zunächst die Baugenehmigung versagt wurde, aber die Widerspruchsbehörde, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, hat das Vorhaben als nach § 34 BauGB genehmigungsfähig angesehen. Es gab aber noch Veränderungen und das Vorhaben wurde dann nach § 34 BauGB genehmigt. Die Baugenehmigung ist noch gültig.

Frau Feige ergänzte, dass in Berlin bei Neubauten keine PKW Parkplätze vorgeschrieben sind.

Eine Bürgerin befürchtet, dass während der Bauphase weitere Verkehrsprobleme hinzukommen, die vorhandenen Wohnungen verschattet werden und die Abstandsflächen nicht eingehalten werden und fragt, ob es Möglichkeiten gibt das genehmigte Bauvorhaben zu verhindern.

Das BA verneint, der Bezirk kann Entscheidungen der Senatsverwaltung nicht aufheben und die gesetzlichen Abstandsflächen wurden eingehalten.

Prof. Hofmann empfiehlt den Bürgern-innen sich an den Senat oder den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zu wenden.

 

Frage 2: - Tannhäuser/Rienzistraße

Herr Hudler fragt:

Wann wird sich das Bezirksamt mit dem o. g. Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschäftigen und der BVV eine Kenntnisnahme hierzu geben?

Warum wird seit der Vorstellung des Vorhabens im August 2018 nicht darüber befunden?

Wie steht das Bezirksamt zum o. g. Antrag?

Frau Monteiro antwortet, dass in der November BVV der Abschlussbericht zur DS/0385/VIII vorgelegt wurde und der vorhabenbezogene B-Plan für die Sitzung des BA am 27.11.18 angemeldet wurde. Der BzBm besteht auf einer Mitzeichnung, dafür sind 14 Tage Zeit. Sie hofft auf die Einreichung in der BVV im Dezember 2018.

Das BA hat, in seiner Gesamtheit, sich mit dem Vorhaben noch nicht damit befasst.

 

Frage 3: - Margaretenstraße 24/25

Herr Leonhardt fragt nach dem Vorbescheid, der positiv beschieden wurde.

Herr Kranke fragt, wann diese Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werde? Das BA antwortet 2015.

 

Frage 4: - Kleingartenanlage Falkenhöhe

Herr Pohle fragt nach den Auswirkungen des Gerichtsurteiles zur Kleingartenanlage Falkenhöhe, die nach dem Urteil des Gerichtes keine Kleingartenanlage mehr ist.

Das BA antwortet, dass das Urteil vom Rechtsamt geprüft wird und ein Monat Zeit für einen Widerspruch ist. Am 27.11. ist der Vorgang im BA auf der TO und es deutet darauf hin, dass die Zielsetzung nicht mehr passend zum B-Plan ist.

 

Frage 5: - Rheinpfalzallee 83

Herr Pohle fragt, ob bereits Ergebnisse zu der Machbarkeitsstudie durch die HOWOGE vorliegen und welche Auswirkungen auf das B-Plan Verfahren zu erwarten sind.

Frau Monteiro antwortet, dass noch keine Ergebnisse bekannt sind.

 

Frage 6: - Sonderbaurecht r MUFs

Herr Pohle fragt, ob die Information korrekt ist, das beim Sonderbaurecht für die MUFs vom BA B-Pläne aufgestellt werden sollen, damit Wohnungsgenehmigungen verlängert werden nnen.

Herr Güttler-Lindemann erklärt, der Senat habe eine Verlängerung zur weiteren Nutzung immer mitgeplant. Weitere Informationen liegen dem BA zurzeit nicht vor.

 

Frage 7 Moldaustraße 17-21

Frau Stenzel fragt nach den Vermessungsarbeiten und was dort geplant wird.

Das BA antwortet, dass geplant ist, die rückseitige Erschließung des Weges aus der Grünanlage herauszunehmen und in öffentliches Straßenland umzuwidmen.

 

Frage 8 - Ilsekiez

Herr Stengel fragt zum aktuellen Stand der Bauanträge der HOWOGE für den Ilsekiez.

Der Bauantrag für die Ilsestraße 18 ist genehmigungsfähig und wurde auch im Ausschuss nicht beanstandet.

Für die Ilsestraße 50 ist die Veränderungssperre in Erarbeitung und wird der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Auf Nachfrage von Herrn Leonhardt antwortet das BA, dass die Zurückstellung zeitnah erfolgen werde und im üblichen Zeitrahmen r Bebauungsverfahren sei.

 
 

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