Auszug - Planungssicherheit für das Gewerbegebiet Herzbergstraße (federführend)  

 
 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen
TOP: Ö 7.1.1
Gremium: Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0995/VIII Planungssicherheit für das Gewerbegebiet Herzbergstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll

Fr. Wessoly bringt die Drucksache in veränderter Fassung ein, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz.

Hr. Bosse moniert, dass mehrere Stellen problematisch seien. So der Maßnahmeplan mit Zeitscheiben und die zu detaillierten B-Pläne. Er plädiert dafür, die DS/0531/VIII und DS/0995/VIII zu ersetzen, dabei den Text des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz aufzugreifen und Punkt 1 zu verändern.

Fr. Wessoly entgegnet, dass der 2. Punkt berechtigt, bei Punkt 1 jedoch eine grobe Zeitplanung wichtig sei und daher drinbleiben sollte.

Hr. Fischer stellt demgegenüber heraus, dass B-Pläne mit Zeitschiene nicht händelbar seien.

Fr. Wessoly ist mit dem Kompromiss einverstanden und schlägt vor, den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen zu den „Berichten“ hinzuzufügen.

Hr. Kind plädiert für einen jährlichen statt vierteljährlichen Bericht.

Hr. Bosse gibt zu bedenken, dass es keine umfangreichen Berichte sein müssten und kein Mehraufwand entstehe, da die Berichte für alle Ausschüsse gleich seien, so dass ein vierteljährlicher Rhythmus sinnvoll sei.

 

DS/0995/VIII wird mit den von Hr. Bosse vorgeschlagenen Änderungen (13/0/0) in folgender Fassung angenommen:

1. Das Bezirksamt wird ersucht, die in der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße vorgenommene Grobgliederung des Gebietes (vgl. Anlage 1) nach Nutzungen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen mit der Bezeichnung 11-200 ff. zu untersetzen und für die kleinteiligen Gebiete (GE, GEEpB, GEEpBerweitert) jeweils flächen/grundstückskonkret festzuschreiben. In den Bebauungsplänen ist auszuweisen, welche vorhandenen Nutzungen dauerhaften Bestandsschutz genießen.

 

2. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, Bebauungspläne, die für das Plangebiet bereits aufgestellt bzw. noch in Bearbeitung sind, auf deren Aktualität und Übereinstimmung mit den Zielen der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße zu überprüfen. Im Ergebnis ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Information über vorgesehene Änderungen der Ziele und Geltungsbereiche bzw. Einstellungen von B-Planverfahren zur Entscheidung vorzulegen.

 

3. Über die Umsetzung der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße sind die Ausschüsse Ökologische Stadtentwicklung und Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen vierteljährlich zu informieren.
 

Falls diesem Vorschlag zur DS/0995/VIII gefolgt wird, sollte der Bezirksverordnetenversammlung zugleich empfohlen werden, das Anliegen der DS/0531/VIII als erledigt zu betrachten.

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