Auszug - Planungssicherheit für das Gewerbegebiet Herzbergstraße (Stn für WASG)  

 
 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 6.4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0995/VIII Planungssicherheit für das Gewerbegebiet Herzbergstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll

Prof. Hofmann verweist auf die Historie des Rahmenplanes und eröffnet die Diskussion. Herr Schaefer hebt auf die Drucksache der SPD ab, welche sich noch im Geschäftsgang befinde. Der Antrag der CDU sei ergänzend zum Rahmenplan zu verstehen. Er halte den Rahmenplan für gelungen. Es müssten nun die nächsten Schritte skizziert werden.

Herr Pohle fragt wie mit den bestehenden Bebauungsplänen umgegangen werden soll. Der Bürgermeister wolle neue Bebauungspläne durch zusätzliche Kapazitäten ermöglichen. Herr Paulus ergänzt, dass auf den StEP Wirtschaft gewartet werde. Herr Güttler-Lindemann verweist auf das Gewerbeflächenentwicklungskonzept. Herr Hudler fragt nach den nächsten Schritten. Herr Schaefer fragt nach Fördergeldern für Erschließungsflächen. Diese seien durch das zuständige Fachamt einzuwerben.

 

Prof. Hofmann empfiehlt, dem federführenden Ausschuss die Kenntnisnahme der DS/0969/VIII zu empfehlen. Diesem Ansinnen folgt der Ausschuss mangels Aufhebungsantrag.

 

Herr Schaefer begründet die Drucksache DS/0995/VIII noch einmal. Prof. Hofmann trägt einen Änderungsantrag vor:

“1. Das Bezirksamt wird ersucht, die in der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße vorgenommene Grobgliederung des Gebietes nach Nutzungen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen zu untersetzen und für die kleinteiligen Gebiete (GE, GE EpB, GE EpB erweitert) jeweils flächen/grundstückskonkret festzuschreiben. In den Bebauungsplänen ist auszuweisen, welche vorhandenen Nutzungen dauerhaften Bestandsschutz genießen.

2. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, Bebauungspläne, die für das Plangebiet bereits aufgestellt bzw. noch in Bearbeitung sind, auf deren Aktualität und Übereinstimmung mit den Zielen der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße zu überprüfen. Im Ergebnis ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Information über vorgesehene Änderungen der Ziele und Geltungsbereiche bzw. Einstellungen von B-Planverfahren zur Entscheidung vorzulegen.

3. Über die Umsetzung der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße ist der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung vierteljährlich zu informieren.”

 

Nach einer kurzen Auszeit zur Beratung in den Fraktionen wird die Debatte fortgesetzt. Herr Drewes findet den Sonderbeauftragten wichtig und beantragt diesen wieder in die Beschlussempfehlung aufzunehmen. Frau Feige befürwortet die vorgelegte Fassung. Herr Leonhardt begrüßt die Fassung.

 

Zunächst wird über den Änderungsantrag von Herrn Drewes folgendermaßen abgestimmt: 4/9/0.

 

Über die Stellungnahme insgesamt wird wie folgend abgestimmt: 13/0/0.

 

 
 

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