Auszug - Beratung zur DS/0769/VIII: Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Weitlingstraße" im Bezirk Lichtenberg  

 
 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 28.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Prof. Hofmann ordnet die Debatte noch einmal in die Entwicklung der vergangenen Jahre ein und übergibt zur Vorstellung an Frau BzStRin Monteiro. Diese führt aus, dass das Vorhaben auch im Weitlingkiez vor Ort am kommenden Montag vorgestellt wird. Sie bedankt sich zunächst für die die positive Begleitung des Verfahrens. Seit dem 21. Juni 2018 sei die Verordnung nun offiziell in Kraft. Derzeit würden noch die Prüfkriterien gemeinsam mit der Bürgerinitiative und dem Bezirksamt abgestimmt.

Herr Gude (TOPOS) stellt nun das Gutachten vor (siehe Anlage 4 zur DS/0769/VIII). Er betont, dass seine Gesellschaft bereits vor zwei Jahren das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Erhaltungssatzung („Milieuschutz“) prüfte, damals waren diese nicht erfüllt. Gleichsam seien nunmehr starke Veränderungen im Gebiet erkennbar. Es gehe dabei um die Prüfung baulicher Maßnahmen, nicht zur sozialen Entwicklungen. Der Kiez weiche insbesondere im Vergleich zum Bezirk erheblich ab. So zeige sich eine stärkere Ansiedlung von Menschen im Alter zwischen 27-45 Jahren ab. Es zeige sich zudem ein stärkerer Zuzug Einkommensstarker. Die Ausstattung der Wohnungen im Gebiet sei derzeit durchschnittlich, die Mieten entsprächen dem Mietspiegel; derzeit ergibt sich hier noch keine extreme Differenzierung, der Anteil an Eigentumswohnung ist gering. Die Menschen zeigen sich mit dem Quartier zufrieden, wenn auch nicht euphorisch; dieser Wert habe sich im Vergleich zur letzten Untersuchung verbessert. Mieten in Neubau und bei Neuvermietung von Wohnungen sind deutlich höher gegenüber den Bestandsmieten. Bislang gebe es aber noch keinen großen „Run“ auf das Gebiet.

Herr Drewes fragt nach der Ablaufdauer eines neuen Gutachtens. Herr Gude antwortet, dass möglichst in 3-4 Jahren erneut untersucht werden sollte. Herr Dr. Gührs fragt nach der Grundgesamtheit und der Stichprobe sowie der Untersuchung der bislang ausgeklammerten Gebiete. Im Wesentlichen seien die Zahlen ähnlich gut wie beim letzten Mal: Es wurden 10350 Fragebögen verschickt von denen insgesamt 1352 Bögen zurück gesandt wurden. Herr Drewes fragt nach dem Einfluss der neugebauten Wohnungen im Gebiet. Dieser sei nicht gegeben, erkennbar sei aber ein stärkerer Zuzug einkommensstärkerer Bevölkerung, welche wiederum langfristige Änderungen nach sich ziehen können. Herr Hudler fragt nach dem Vergleich zum angrenzenden Kaskelkiez und den dort anliegenden Prüfkriterien. Diese könnten nicht im Einzelnen verglichen werden sondern lassen eine steigende Entwicklung erkennen, die jedoch unter der des Kaskelkiezes lägen. Herr Pohle fragt, ob sich die Entwicklung in Tabelle 52 des Gutachtens auf den stärkeren Zuzug von Studenten zurückführen ließe. Herr Gude führt aus, dass dies insofern stimme, als das Studenten und Migranten meist „Pioniere“ einer größeren Entwicklungsänderung in einem Kiez sein können. Prof. Hofmann schließt die Diskussion und bedankt sich für die ausführliche Darstellung des Gutachtens. Frau BzStRin Monteiro ergänzt nach ihrem Dank noch, dass für die Einhaltung der Maßgaben der Milieuschutzsatzung eine zusätzliche VzÄ im Stadtentwicklungsamt geschaffen wurde. Zu den Kriterien werde zudem noch ein Merkblatt ausgereicht.

 

 
 

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