Auszug - Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen  

 
 
19. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:13 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
 
Wortprotokoll

Zu folgenden Drucksachen wurde jeweils mehrheitlich die Dringlichkeit zur Aufnahme in die aktuelle Tagesordnung festgestellt.

 

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Personal

zum Antrag zur Beschlussfassung der Fraktionen DIE LINKE. und SPD

DS/0721/VIII – BVV-Sondermittel für das Graphik-Collegium Berlin e. V. für das Experiment Druckgraphik

 

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Personal

zum Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD

DS/0722/VIII – BVV-Sondermittel für den Förderverein Museum Kesselhaus Herzberge e. V. für das Projekt HERZBERGER LICHTER

 

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD

DS/0759/VIII – Schulbau in Lichtenberg weiter beschleunigen

 

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU

DS/0761/VIII – Antisemitismus entschlossen bekämpfen!

 

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU

DS/0763/VIII – Der Kunst im Gewerbegebiet Herzbergstraße eine Chance geben

 

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE. und SPD

DS/0767/VIII – Abgestimmte Position zum Gewerbegebiet Herzbergstraße

 

Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE.

DS/0768/VIII – Planstellen für Fahrrad-Infrastruktur zügig besetzen

 

Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes

DS/0727/VIII – Anmeldung zum Investitionsprogramm 2018-2022 Berliner Schulbauoffensive (BSO)

 

Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes

DS/0769/VIII – Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Weitlingstraße“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin

 

Das Bezirksamt hat die Begründung der Dringlichkeit zu den beiden Vorlagen zur Beschlussfassung schriftlich nachgereicht.

 
 

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