Auszug - Live-Stream der BVV verbessern Vorschlag: siehe Anlage
Herr Hoffmann hat mit Herrn Bosse gesprochen. Ein Beschluss der BVV bedarf es nicht. Eine AG-Livestream wurde durch den Vorsteher unter Beteiligung von Vertretern des Ausschusses Geschäftsordnung, diese wird in der AG mit drei Mitgliedern vertreten sein. Insgesamt wird die AG besetzt durch den Betreiber, Vertreter aus der Verwaltung, des BVV-Büros und des Geschäftsordnungsausschusses.
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Die DS 0309/VIII wird abgelehnt.
Begründung: Eines Beschlusses der BVV bedarf es hier nicht. Es ist eine AG Livestream eingesetzt worden, die verschiedene inhaltliche Fragen berät, darunter auch die in der DS angeregten Themen. Es sind Rahmenbedingungen zu erörtern, an denen die Vertragspartner teilhaben müssen. Im Anschluss daran behält sich der Ausschuss vor einen Vorschlag an die BVV zu richten, der den Voraussetzungen entspricht.
Abstimmungsergebnis: Ja: 2 Nein: 1 Enthaltung: 3
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