Auszug - Live-Stream der BVV länger als 6 Monate speichern - wird neu gefasst: Textvorschlag zur Beschlussfassung: Änderung der GO der BVV § 43 a (siehe Anlage)
Diese Drucksache wurde in geänderter Fassung beschlossen:
Änderung der GO der BVV § 43a GO Beschlussempfehlung:
Die BVV möge beschließen, den § 43a Absatz 4 der GO wird neu gefasst und erhält folgenden Text: „Die Speicherung des Livestreams und deren öffentliche Zugänglichkeit erfolgt für längstens 5 Jahre, mindestens jedoch für die laufende Wahlperiode. Nach Ablauf der Wahlperiode, frühestens 5 Jahre nach der jeweiligen Sitzung erfolgt eine Löschung der gespeicherten Livestreaminhalte“.
Abstimmungsergebnis: Ja: 5 Nein: 0 Enthaltung: 1
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