Auszug - Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung fortlaufend evaluieren  

 
 
16. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:28 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0591/VIII Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung fortlaufend evaluieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUHaushalt und Personal
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Prof. Hofmann eröffnet den TOP mit dem Hinweis auf die vorhergehenden Bemühungen des Bezirksamtes die Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung zu stärken und stellt den Bezug zur Drucksache unter TOP 6.3 her.

Zu Beginn der Diskussion stellt BzStRin Frau Monteiro anhand einer Präsentation die aktuellen Entwicklungen zur Bürgerbeteiligung dar (siehe Anlage). Anschließend nimmt Herr Hudler für die beantragende Fraktion Stellung. Er führt aus, dass die CDU die Ausführlichkeit mit der sich das Bezirksamt der Thematik annimmt nicht für sinnvoll erachte. Die bekannten Verfahren des Vorjahres hätten gezeigt, dass eine umfassendere Akzeptanz nicht erreicht wurde. Er dankt der Stadträtin noch einmal für die Ausführungen und fragt, wie sie den Erfolg der vorangegangenen Veranstaltungen bewerte und wie einzelne Punkte zur Einordnung in die Leitlinien des Landes funktionell abliefen.

 

Herr Niedworok und Frau Müller stellen Verständnisfragen über den Ablauf von Verfahren, etwa der Online Beteiligung. Herr Güttler-Lindemann betont, dass diese Online-Listen derzeit als Testphase an den Start gingen und erst nach diesem Test öffentlich gemacht würden.

 

Herr Schaefer stellt seine Skepsis gegenüber dem Prozess noch einmal dar. Vor allem müsse im Verfahren noch deutlicher heraus gearbeitet werden, in welchen Fragen Bürger eine tatsächliche Beteiligung mit Änderungschancen bekämen und wann es sich jeweils nur um eine reine Information handele. Herr Rodig betont, dass seine Fraktion sich für mehr Elemente der direkten Demokratie stark machen wolle und fragt nach der rechtlichen Qualität der aktuellen Instrumente. Herr Hönicke nimmt Bezug auf den Redebeitrag von Herrn Schaefer und führt aus, dass Beteiligungsschritte immer unmittelbare Instrumente für höhere Transparenz seien. Herr Eisenhardt wirft überdies die Frage nach der Repräsentation auf: Wer sei im konkreten Zusammenhang der betroffene Bürger? Herr Niedworok betont im Rückgriff auf die Ausführungen von Herrn Hönicke und Herrn Schaefer, dass eine Unterrichtung im Sinne des BauGB aus seiner Sicht keine Audienz sei, sondern vielmehr einem echten Mehrwert für die Entwicklung der Kieze habe. Hierzu sollten aus seiner Sicht noch stärkere Gestaltungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger erwachsen.

 

Herr Hudler möchte wissen, welche experimentellen Wege das Bezirksamt bei der Ausweitung der Bürgerbeteiligung gehen will und wie das Bezirksamt ein effektiveres Erwartungsmanagement betreiben will. Frau Stenzel geht nochmals auf die Frage des Adressatenkreises ein, der nicht auf deutsche Staatsbürger eingeengt werden dürfe. Frau Müller antwortet auf Herrn Hudler, dass ihrer Ansicht nach die Beteiligungsschritte des § 34 BauGB nicht definiert seien und deshalb ein stärkerer Rückgriff auf andere Rechtsvorschriften geschehen müsse.

 

Prof. Hofmann fasst die Diskussion zusammen. Es sei bei den komplexen Sachverhalten schwierig, jeden Begriff im Einzelnen zu definieren. Die Einbeziehung der Anwohner solle so weit wie möglich erfolgen. Wichtig sei, dass im Bauprozess nicht nur Investoren ihre Anliegen artikulieren, sondern auch die betroffenen Bürger. Er übergibt zur Beantwortung das Wort an die Stadträtin.

BzStRin Frau Monteiro geht auf die Frage der Repräsentation ein. So seien unterschiedliche Stufen von Beteiligung möglich, nicht bei jedem Projekt könne man ein Maximum an Beteiligung garantieren. Diese unterlägen keinen konkret ausformulierten Verwaltungsvorschriften, sondern seien im Bezirk zunächst zusammen getragen worden. Die Frage der Betroffenheit und des Empfängerkreises sei, wie Prof. Hofmann ausführte, nicht nach Pass, sondern nach der örtlichen und fachlichen Frage zu klären. Wesentlich sei für sie, dass der Gesetzestext von der Information der Öffentlichkeit spreche, welches ein größeres Spektrum als die unmittelbare Nachbarschaft meine. Die Bewertung des Erfolges der Veranstaltung wolle sie nach wie vor am Gemeinwohlinteresse festmachen. Als experimentelle Formate könne sie sich weitere Aktionen vorstellen, ähnlich wie ALDI in der Sewanstraße, die Anwohner mit Postwurfsendungen zu informieren. Der Koordinator für Bürgerbeteiligung im Büro der Stadträtin, Herr Wolff, ergänzt, dass zukünftig die Stadtteilzentren in den einzelnen Planungsräumen eine wichtigere Rolle bei der Information über Bauvorhaben bekommen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um eine dezentrale Information von Anwohnern zu ermöglichen. Zudem seien die Stadtteilkoordinatoren die lokalen Experten für die Anliegen der Anwohner und werden deshalb auch den Prozess der Rahmenpläne begleiten. Herr Güttler-Lindemann betont, dass bereits jetzt eine Einsichtnahme über die Stadtteilzentren möglich ist und kündigt an, dass die Koordinatoren selbstverständlich vom zuständigen Fachamt geschult werden.

 

Prof. Hofmann fasst die Diskussion zusammen und leitet damit die Diskussion über die konkret vorliegende Drucksache DS/0591/VIII ein, in welcher eine externe Evaluation gefordert wird. Herr Hudler begründet die Drucksache für die Fraktion der CDU. Herr Hönicke kritisiert, dass eine Evaluation der vergangenen Veranstaltung mangels entsprechender Begleitung nicht möglich sei und sich diese deshalb auf die zukünftigen Formate beziehen müsse. Prof. Hofmann unterstützt das Anliegen des Antrages und führt aus, dass gerade auch aus den Entwicklungen des Jahres 2017 bereits Schlüsse gezogen werden könnten, um den Fortgang darzustellen. Herr Niedworok ergänzt, dass diese Evaluation nicht zwingend extern vergeben werden müsse, sondern auch von der Verwaltung erledigt werden könne. Dem widerspricht Herr Rodig und hebt darauf ab, dass es sich im Falle einer internen Abwicklung um eine nicht aussagekräftige Selbsteinschätzung handele. Herr Hudler schließt sich den Ausführungen von Prof. Hofmann an, wonach eine wissenschaftliche Auswertung sinnvoll sei. Im Mittelpunkt müsse das Interesse an der Schaffung von Wohnraum stehen. Prof. Hofmann verweist nach mehreren Formulierungshinweisen darauf, dass es sich um eine Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Personal handelt, so dass eine Einzelwortabstimmung nicht sinnvoll sei.

 

Herr Hönicke beantragt darauf hin, den Beginn der Evaluierung auf 2018 zu verschieben, abweichend vom Ursprungsantrag. Dieser Änderungsantrag wird von Prof. Hofmann zur Abstimmung gestellt und erhält mit 4/9/1 keine zustimmende Mehrheit.

 

Demnach wird der Antrag für eine positive Stellungnahme insgesamt zur Abstimmung gestellt. Der Ausschuss schließt sich mit dem Votum von 7/3/4 dem Anliegen des Antrages an.

 
 

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