Auszug - Kranzniederlegung des Stadtrats am Holocaust-Gedenktag verhindert
Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der AfD wurde als Priorität der Fraktion der AfD aufgerufen.
Herr Faetke (Fraktion der AfD) begründete den Antrag zur Beschlussfassung für die Fraktion der AfD und beantragte hierzu die Namentliche Abstimmung.
Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:
Herr Hönicke (Fraktion der SPD) verwies auf § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV, wonach hier die Namentliche Abstimmung nicht zulässig sei.
Zur Verständigung hierzu wurde der Ältestenrat einberufen, die Sitzung wurde für fünf Minuten unterbrochen.
Nach Wiedereintritt in die Beratung gab der Vorsteher bekannt, dass nach Verständigung im Ältestenrat keine Namentliche Abstimmung durchgeführt wird.
Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der AfD wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt. |
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