Auszug - Wahlergebnis respektieren  

 
 
15. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 18.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0573/VIII Wahlergebnis respektieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBVO Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:1. Ehlers, Daniela
2. Pohle, Robert
Ehlers, Daniela
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Ehlers (BVO Bündnis 90/Die Grünen) begründete den Dringlichkeitsantrag für die Einreichenden Verordneten von Bündnis 90/Die Grünen und änderte Absatz 1 des Beschlusstextes wie folgt:

 

Der Wähler*innenwillen  ist durch die Mitnahme von BVV Mandaten in andere Fraktionen nicht mehr in der Bezirksverordnetenversammlung abgebildet. So etwas hat gravierende Auswirkungen für die Arbeit der BVV und die Zusammensetzung von Ausschüssen.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Dinda (Fraktion der AfD),
  • Herr Dr. Radtke (Fraktion der AfD),
  • Herr Hönicke (Fraktion der SPD),
  • Herr Wolf (Fraktion DIE LINKE.),
  • Frau Schuler (Fraktion DIE LINKE.) und
  • Herr Bosse (Fraktion DIE LINKE.).

 

Der Dringlichkeitsantrag der Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen wurde mit 21 Ja-Stimmen bei einigen Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.


Beschluss:

 

Der Wähler*innenwillen  ist durch die Mitnahme von BVV Mandaten in andere Fraktionen nicht mehr in der Bezirksverordnetenversammlung abgebildet. So etwas hat gravierende Auswirkungen für die Arbeit der BVV und die Zusammensetzung von Ausschüssen.

 

Daher spricht sich die BVV dafür aus, dass die aus dem Wahlergebnis resultierenden Mehrheitsverhältnisse auch zukünftig in der BVV abzubilden sind. Verordnete sollten ihre persönlichen Gründe nicht über einen demokratischen Willensentscheid stellen und Mandate, welche über Listen vergeben werden, als zu vergebene Mandate der Parteien verstehen.

 

 
 

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