Auszug - DS/1785/VII - Machbarkeitsstudie zur Parkraumbewirtschaftung
Herr Jakob (IG Hoffmann Leichter) stellt die Machbarkeitsstudie vor. Die Kriterien für die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung (allgemeine Auslastung; Anteil Fremd- und Langzeitparker) werden nicht erfüllt, obwohl der Parkdruck hoch ist. Die notwendigen Schwellenwerte (Auslastung größer 90 % und Anteil Fremd- und Langzeitparker größer 25 %) werden nicht erfüllt (der Schwellenwert bei der Auslastung wird in der Frankfurter Allee Süd und der Victoriastadt teilweise überschritten). Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab, dass eine Parkraumbewirtschaftung für den Bezirk nicht kostendeckend ist. Es gibt zwar kaum Kapazitätsreserven im öffentlichen Straßenraum, die Kapazitäten auf privaten Stellplatzanlagen werden allerdings nicht ausgeschöpft.
Folgende Handlungsempfehlungen werden formuliert:
Herr Büchner bemerkt
Herr Leonhardt erkundigt sich, wie die Anwohnerversammlungen berücksichtigt wurden, in denen die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung gefordert und der hohe Parkdruck moniert wurde und inwieweit untersucht wurde, ob es z. B. Dauerfremdparker aus Friedrichshain gibt. Dazu erklärt Herr Jakob, die subjektive Wahrnehmung sei anders als die objektive Feststellung. Zur Feststellung von Dauerfremdparkern helfe eine Kennzeichenerfassung, die durchgeführt wurde.
BzStR Nünthel erklärt, eine Parkraumbewirtschaftung sei kein Parkraumschutzprogramm für Anwohner. Es sei nicht die eigentliche Aufgabe des Gutachtens gewesen, Vorschläge zur Umgestaltung des Straßenraums zu formulieren. Die Kleine Anfrage 511/VII sei ein Grund dafür gewesen, ein Gutachten zu beauftragen, weil zu viele subjektive Annahmen im Raum schwebten. Zu den widersprüchlichen Zahlen erklärt er, das Stadtentwicklungsamt habe die Zahlen angezweifelt; es habe diese Zahlen aber selbst zugeliefert. Dieser Widerspruch konnte nicht aufgelöst werden. Entscheidend für die Nichteinführung einer Parkraumbewirtschaftung sei die fehlende Wirtschaftlichkeit. Andere Lösungen müssten gefunden werden, z. B. zeitliche Einschränkungen. Diese müssten aber kontrolliert werden. Momentan liege nur das Gutachten vor, keine sich daraus ergebenden Planungen des BA.
Herr Teichert erklärt, die Eigentümer von Supermarktparkplätzen sollten eigentlich ein Interesse daran haben, Parkplätze zur Verfügung zu stellen, da dies eine zusätzliche Einnahmequelle darstelle.
Herr Hönicke spricht den hohen Parkdruck rund um Rettungsstelle des Sana-Klinikums an. Es brauche Regelungen für besonders belastete Orte. Darauf entgegnet BzStR Nünthel, es gebe Gespräche mit dem Sana-Klinikum. Die Aufstellung von Parkuhren wäre nicht wirtschaftlich und müsste kontrolliert werden.
Frau Feige ergänzt, dass es in den Bürgerversammlungen durchaus verschiedene Meinungen zum Thema Parkraumbewirtschaftung gegeben habe. Sie begrüßt das Gutachten als gute Grundlage für die weitere Diskussion. Weiterhin erklärt sie, dass Eigentümer von Supermarktparkplätzen die Nutzung ihrer Stellplätze außerhalb der Öffnungszeiten in der Regel aus versicherungstechnischen Gründen ablehnten.
Die DS wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung: 12/0/0 |
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