Auszug - Vorstellung des Gutachtens zur Umgestaltung der Kreuzung Konrad-Wolf-Straße/Weißenseer Weg  

 
 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 6
Gremium: Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Löchner, SenUVK, leitet das Thema ein. Herr Schwarzbach, VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH stellt die Untersuchung vor.

Die Präsentation wird an den Ausschuss weitergeleitet.

 

In der Vorzugsvariante werden keine Linksabbiegemöglichkeiten eingerichtet, da diese zu viele Nachteile (Rückstau) mit sich brächten. Es wird eine Lichtsignalanlage an der Straßenbahnabbiegung Altenhofer Str. geschaffen, die dafür sorgt, dass die Straßenbahn Richtung Osten Pulkführer ist. Die Straßenbahnhaltestellen bleiben so erhalten. Die Fußgängerquerungen liegen näher am Knotenpunkt. In der Konrad-Wolf-Str. wird ein gesonderter Bahnkörper geschaffen. Kostenschätzung: ca. 13 Mio €. In der Konrad-Wolf-Str. sind stadteinwärts an der Kreuzung zwei Fahrstreifen vorgesehen. Ein separater Bahnkörper soll bis zur Altenhofer Str. geschaffen werden. Die Konrad-Wolf-Str. soll im Kreuzungsbereich bis zu 12m aufgeweitet werden. Eine mögliche Verlängerung der Michelangelostr. ist in die Planung nicht eingeflossen. Eine Verkehrsuntersuchung hierzu ist für 2019 geplant. Fahrzeuge, die mangels Linksabbiegemöglichkeiten hinter der Kreuzung wenden, wurden berücksichtigt. Hier wurde die Schaffung zusätzlicher Lichtsignalanlagen angeregt.

In der Konrad-Wolf-Str. muss laut Untersuchung eine kurze Grünphase für Fußgänger eingeplant werden, dafür soll aber eine Mittelinsel geschaffen werden. Durch die geplante LSA Höhe Altenhofer Str. werde eine weitere sichere Querungsmöglichkeit geschaffen.

BzStR Nünthel weist darauf hin, dass es sich um eine Studie für eine Planung handele. Die Vorzugsvariante stelle noch keine Planung dar. Auch gebe es noch keinen Zeithorizont. Die Studie solle Vorsorge für Bebauungspläne treffen, die Umsetzung der Planung hänge von der der B-Pläne ab.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anmerkung Herr Nünthel (11 KB) PDF-Dokument (17 KB)    
Anlage 2 2 Vorstellung BVV Ausschuss (2676 KB)      
 
 

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