Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben
Die Vorlage wurde nach TOP 4 an die Mitglieder des Ausschusses verteilt!
Die Fa. Belle Epoque GmbH & Co KG beabsichtigt auf dem Gelände der ehemaligen Vertragsarbeiterheime im Geltungsbereich des 11-95 VE, die Bestandsbauten abzubrechen und ein Wohngebäudeensemble mit 1.200 bis 1.400 Wohnungen zu errichten.
Eine Baugenehmigung auf der Grundlage des § 34 BauGB ist nicht möglich; es besteht die Notwendigkeit, einen B-Plan aufzustellen. Dieser schafft die Voraussetzung für die Anwendung des Berliner Modells zur kooperativen Baulandentwicklung, welches den Investor dazu verpflichtet, sich an der Schaffung der für das Vorhaben erforderlichen sozialen Infrastruktur zu beteiligen. Der Bau einer Kita auf dem Grundstück ist geplant, die anteilige Kostenübernahme für Grundschulplätze muss ebenso erfolgen. Der VaV plant Ergänzungsneubau für weitere 90 Kinder rechtwinklig zum Bestandsgebäude in den Blockinnenbereich hinein. Das Vorhaben steht im Konflikt zur BVV DS/2033/VII, welche festlegt, dass Verdichtungen im Blockinnenbereich ein B-Planverfahren erfordern. Eine BG nach § 34 BauGB könnte ggf. erfolgen. Die HOWOGE als Grundstücksnachbar hat keine Einwände. Herr Leonhardt (Linke) und Herr Pohle (B90/Grüne): Fühlen sich überfahren von dem jetzigen Vorstellungsverfahren. Frau Kuhnert: Das Projekt ist erst am 04.10.2017 vom Investor vorgestellt und noch kein Bauantrag gestellt worden. Es wird verabredet, dass sich der Ausschuss auf einer künftigen Sitzung zu dem Ansinnen des VaV positioniert.
3.1 Wartiner Str. 6 Die ehemalige Sonderschule einschl. der Sporthalle und Außenanlagen sollen grundinstandgesetzt werden. Die Schule soll zu einer 2,5 zügigen Schule für ca. 360 Schüler in Integrationsklassen umgebaut werden. Das Problem ist, dass das gem. festgesetztem B-Plan 11-40 dieser Bereich als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist und das Vorhaben als Gemeinbedarf dort rechtlich nicht umsetzbar ist. Der neue B-Plan 11-40-1 setzt diesen dort künftig fest. Herr Leonhardt (Linke): Warum kann man keine Instandsetzung umsetzen? Frau Kuhnert: Der Bestandsschutz ist wegen des langen Leerstandes seit 11 Jahren erloschen.
3.2 Landsberger Allee 230 Es wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Zwischenpumpwerkes auf den Reinwasserbehältern mittels Vorbescheid abgefragt. Da das Gelände unter Denkmalschutz steht, ist das Vorhaben unzulässig.
3.3. Landsberger Allee 116 Anstelle des bestehenden eingeschossigen Lebensmittelladens ist auf dem Grundstück der Neubau eines 10 geschossigen Wohnhauses mit kleinteiliger Gewerbeunterlagerung geplant; die Zulässigkeit soll mittels Vorbescheid abgeklärt werden; grundsätzlich ist Wohnen von der Art der Nutzung und das Maß der Bebauung auf Basis § 34 BauGB ableitbar; die konkrete Ausführung ist zu prüfen.
3.4 Einbecker Str. 47 Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses, 6geschossig abgestaffelt im Blockinnenbereich (B-Plan 11-110), Art der Nutzung zulässig, Maß der Bebauung und Bauweise nicht.
Die Ausschussmitglieder können anhand der Liste vorab bestimmen, welche Planungs- und Bauvorhaben vom BA vorgestellt werden sollen. |
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