Auszug - Prioritäten für die bauplanungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen in Lichtenberg
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, bevorzugt die Kleingartenanlagen in Lichtenberg bauplanungsrechtlich als Dauerkleingärten zu sichern, die nach Kleingartenentwicklungsplan der Sicherungsstufe Ia (ungesicherte Kleingärten), Ib (sonstige Kleingärten) oder III (zeitlich gesicherte Kleingärten) zugeordnet sind und die sich nicht im Landeseigentum befinden. |
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