Auszug - Prioritäten für die bauplanungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen in Lichtenberg  

 
 
12. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.9
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0290/VIII Prioritäten für die bauplanungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen in Lichtenberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bevorzugt die Kleingartenanlagen in Lichtenberg bauplanungsrechtlich als Dauerkleingärten zu sichern, die nach Kleingartenentwicklungsplan der Sicherungsstufe Ia (ungesicherte Kleingärten), Ib (sonstige Kleingärten) oder III (zeitlich gesicherte Kleingärten) zugeordnet sind und die sich nicht im Landeseigentum befinden.

 
 

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