Auszug - Standorte für Gemeinschaftsschulen in Lichtenberg  

 
 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 13.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0105/VIII Standorte für Gemeinschaftsschulen in Lichtenberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeSchule und Sport
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Dr. Ingenbleek (Frakiton der SPD) begründete als Vorsitzende die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Ribble (Fraktion der CDU),
  • Herr Niedworok (Fraktion DIE LINKE.),
  • Herr Hönicke (Fraktion der SPD),
  • Frau Engelmann (Fraktion DIE LINKE.) und
  • Herr Dr. Radtke (Fraktion der AfD), der beantragte, das Wort „Gemeinschaftsschulen“ durch das Wort „Schulen“ zu ersetzen.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Enthaltung der Fraktion der CDU abgelehnt.

 

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. anzunehmen, wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und CDU zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht darzulegen, an welchen Standorten Gemeinschaftsschulen in Lichtenberg eingerichtet werden.

 

Dabei soll dargestellt werden, welche Standorte bereits im Schulentwicklungsplan vorgesehen sind, um Gemeinschaftsschulen einzurichten, und bis wann diese fertig gestellt werden können:

 

1.)    an welchen Standorten Schulneubauten errichtet werden können (bezirks- und landeseigene Grundstücke sowie Grundstücke die sich zum Rückkauf anbieten).

2.)    an welchen Standorten bestehende Schulen entsprechend erweitert werden können.

3.)    welche bezirks- und landeseigenen Gebäude ertüchtigt werden können, um Gemeinschaftsschulstandorte zu entwickeln.

 

Der BVV ist bis zum Juni 2017 zu berichten.

 
 

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