Auszug - Bericht des Bezirksamtes
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BzStR Nünthel berichtet: - zum Thema zweiter Rettungsweg, das uns in nächster Zeit häufig begegnen wird. Sie können bei Neubauvorhaben häufig nur durch die Feuerwehr gesichert werden. die Feuerwehr benötigt zum Anleitern eine Fläche von 12,00 x 5,50 qm. Die Folge könnten erhebliche Auswirkungen auf die Stellplatzsituation sein. Brandschutzgutachten müssten zwar vorgelegt werden, würden aber nicht geprüft. Wir werden in vielen Straßen ein erhebliches Konfliktpotential bekommen. Dort kann die Feuerwehr nicht retten, weil sie nicht rankommt. Sicherheitsfragen und Abstellmöglichkeiten für private Pkw werden bei Lückenschließungen berücksichtigt werden. Bei Neubauvorhaben wird darauf geachtet, dass der Bauherr den zweiten Rettungsweg mit angibt.
- dass er sich bzgl. des BVV-Beschlusses vom 15.09.2016 DS/2128/VII - Schulstandort an der Rummelsburger Bucht langfristig sichern - an SenStadtUm gewandt hat; dazu wird es eine VzK als Zwb geben.
- dass er sich bzgl. Paul-Zobel-Str. an die HOWOGE und an den Finanzsenator gewandt hat. Die HOWOGE halte am Vorhaben fest. Die Baugenehmigung werde voraussichtlich in der kommenden Woche erteilt. Die beantragte Reduzierung sei von der HOWOGE bereits im Vorfeld durch die geplanten 8-Geschosser realisiert worden.
Auf die Frage von Frau van der Wall, ob dann angesichts der bereits vorhandenen engen Zufahrten die Feuerwehr durchkommen könne, antwortete BzStR Nünthel: Zu den Bauunterlagen gehöre auch ein Brandschutzgutachten, die Gutachter seien für den Brandschutz zuständig, die Feuerwehr sei mit einbezogen. Eine weitere Prüfung durch die zuständige Fachabteilung des Bezirksamtes sei in der Berliner Bauordnung nicht vorgesehen.
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