Auszug - Bürgeranfragen  

 
 
57. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.10.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Laue erkundigt sich nach dem Stand der Machbarkeitsstudie für den Schulstandort Rummelsburg und schlägt einen Ortstermin vor. Hintergrund sei die Information, dass seitens der Denkmalpflege keine Stellungnahme abgegeben worden sei.

BzStR Nünthel erklärt, ein Ortstermin werde sich nicht realisieren lassen. Das Planungsbüro sei aufgefordert, eine Kostenschätzung vorzulegen. Der Prozess der Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde hinsichtlich des Raumprogramms läuft gegenwärtig. Es sei nicht absehbar, wann die Machbarkeitsstudie vorliegen werde. Ziel sei eine solide Kostenschätzung. Der Standort ist für die Einrichtung einer Grundschule geeignet.

Die Festsetzung des B-Plans XVII-4 ist Voraussetzung für die rechtssichere Abwicklung der Entwicklungsmaßnahme.

Herr Laue verweist auf den Zusammenhang mit der Drucksache 1922/VII Gemeinbedarfsfläche am Ostkreuz sichern (Bebauungsplan XVII-4)  vom 17.03.2016 sowie den Bebauungsplan XVII-9,  Arbeitstitel: Berlin-Campus.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass  man mal sagen müsse, wann  damit ungefähr zu rechnen sei, denn die Bürger hätten ein Recht auf genauere Aussagen. Außerdem verweist sie auf ihre Nachfrage, warum hier nicht das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zum Tragen käme. Sie hätte aus einer Broschüre über die Rummelsburger Bucht entnommen, dass die Verantwortung des Entwicklungsträgers mit der Entlassung als Entwicklungsgebiet ende, so dass dieses Gebiet nicht mehr dem Recht des Entwicklungsgebietes unterliege.

 

BzStR Nünthel informiert: In einem Schreiben von SenStadtUm mit Datum 6.10.2016 wurde darauf hingewiesen, dass der beschlossene Bebauungsplan XVII-4 Voraussetzung für den rechtssicheren Abschluss der Entwicklungsmaßnahme sei. Die Abwicklung ist demzufolge noch nicht abgeschlossen, wir befinden uns im Abwicklungsmodus. Das Schreiben wird der BVV im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme zugeleitet.

 
 

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