Auszug - Klare Perspektive für das Gewerbegebiet Herzbergstraße schaffen  

 
 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 8.4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: gegenstandslos
Datum: Do, 07.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1856/VII Klare Perspektive für das Gewerbegebiet Herzbergstraße schaffen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll

Herr Petermann gibt zu bedenken, dass die Begriffe Kernbereiche und Randbereiche nicht definiert seien und dass es mit den Beschlüssen doch darum ginge Entwicklungs-möglichkeiten zu eröffnen.

Herr Hoffmann kann sich den Ausführungen von Herrn Petermann anschließen.

 

Frau Müller und Herr Hoffmann sprechen sich gegen eine mit dem Begriff Kernbereichen vorgegebene Einschränkung der Entscheidungsmöglichkeiten des Bezirksamtes aus.

Herr Petermann äußert den Wunsch, dass doch die Randbereiche anders genutzt werden könnten.

Frau van der Wall fragt nach, inwiefern man unterschiedliche Gewerbearten entsprechend ihrer Auswirkungen auf die Umgebung definieren könne, um an den Randbereichen Mischnutzungen zu ermöglichen.

 

Herr Mattes gibt eine Erklärung zu Protokoll (siehe Anlage) und fordert den Ausschuss auf, die Anträge abzulehnen oder so zu ändern, dass Wohnen nicht zulässig ist. Eine Mehrheit (70) der Gewerbetreibenden sei gegen eine Wohnbebauung, auch BzBmin Monteiro teile diese Meinung. Sie verstünden die Unterscheidung zwischen Kern- und Randbereichen nicht. Man müsse doch berücksichtigen, dass es wegen der Verdichtung der Wohnbebauung in Stadtmitte und der daraus resultierenden Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe inzwischen eine gestiegene Nachfrage nach Gewerbeflächen im Gebiet Herzbergstraße gebe. Würde man Wohnen zulassen, so zöge das andere Nutzungen, wie Kitas und Schulen nach sich.

 

Herr Bosse resümiert, dass es im Ausschuss Einigkeit darüber gebe, dass der BVV ein Rahmenplan vorgelegt werden soll, der der Entwicklung des Gebietes Rechnung trägt und man deshalb die diskutierten Textpassagen nicht benötige.

 

Aus der Stellungnahme  des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit werden die Sätze: „Ziel ist es, für das produzierende Gewerbe Kernbereiche auszuweisen, die eine langfristige Entwicklungsperspektive für die Unternehmen ermöglichen. Für die Randbereiche des Gewerbegebietes soll geprüft werden, welche kompatiblen Mischnutzungen zulässig sind, ohne das produzierende Gewerbe in den Kernbereichen zu gefährden“ in die Begründung übernommen.

 

Nach einer Auszeit der Vertreter der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen wird folgende Beschlussempfehlung erarbeitet und vereinbart:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht für das Gebiet Herzbergstraße einen Rahmenplan zu entwickeln und der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Aus dem Rahmenplan sind die künftigen Bebauungspläne abzuleiten. Der Rahmenplan soll folgenden zwei Prämissen folgen:

-          das produzierende Gewerbe am Standort zu halten, zu entwickeln und zu sichern sowie

-          den entstandenen heterogenen Nutzungen Rechnung zu tragen.

 

Dabei sind die bestehenden Nutzungen so weit wie möglich rechtlich zu sichern und die Belange der angrenzenden Gebiete zu berücksichtigen. Bei der Erarbeitung dieses Rahmenplans sollen die in den Drucksachen 0812/VII, 1720/VII, 1753/VII und 1856/VII unterbreiteten Vorschläge und Anliegen geprüft und eingearbeitet werden, insofern sie genehmigungsfähig sind.

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 7. April 2016 über die Drucksachen 0812/VII, 1720/VII, 1753/VII und 1856/VII unter Berücksichtigung der DS/1651/VII beraten und dabei die folgende Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu den Drucksachen 1720/VII und 1753/VII zur Kenntnis genommen: „Ziel ist es, für das produzierende Gewerbe Kernbereiche auszuweisen, die eine langfristige Entwicklungsperspektive und Planungssicherheit für die Unternehmen ermöglichen. Für die Randbereiche des Gewerbegebietes soll geprüft werden, welche kompatible Mischnutzungen zulässig sind, ohne das produzierende Gewerbe in den Kernbereichen zu gefährden, jedoch zugleich eine Weiterentwicklung des Standorts zu ermöglichen.“ Bei der Beratung war die Bezirksbürgermeisterin und Leiterin der Abteilung Wirtschaft, Personal und Finanzen zugegen. Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass den Anliegen der o. g. Drucksachen nur auf dem Wege eines Rahmenplans für dieses Gebiet entsprochen werden kann, bei der die komplexen Sachverhalte sowie die absehbaren Nutzungskonflikte reguliert werden können. Der Ausschuss orientiert sich in diesem Zusammenhang an Vorschlägen und Handlungsoptionen, wie sie in der Vorlage zur Kenntnisnahme – Abschlussbericht (DS/0812/VII) und in der Studie „Gewerbegebiet Herzbergstraße: produktiv und kreativ“ (DS/1651/VII entwickelt wurden.

 

Abstimmung BE: 12/0/0

 

Im Ergebnis der Diskussion wird die DS/0812/VII zur Kenntnis genommen.

 
 

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