Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses für die VII. Wahlperiode
Der Dringlichen Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss:
Als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 7, 8 und 9 AG KJHG wird berufen:
Nr. 3 Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau
Frau Ute Evensen Gangway e.V.
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