Auszug - Gleiche Wohnbedingungen für alle asylsuchenden Menschen  

 
 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Integration
TOP: Ö 6.1
Gremium: Integration Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 24.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerinitiative Ausländische MitbürgerInnen e. V.
Ort: Neustrelitzer Straße 63, 13055 Berlin
DS/1787/VII Unterkunftssituation für alle asylsuchenden Menschen verbessern
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 09.06.2016 (Zwb.)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenIntegration
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Zu dieser Drucksache lag eine Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vor, die der trotz dort einstimmig gefassten Beschlussempfehlung nicht gefolgt wurde. Nach Diskussion und einer kurzen Auszeit auf Antrag der Zählgemeinschaft einigte sich der Ausschuss auf folgende Fassung:

 

Titel: „Unterkunftssituation für alle asylsuchenden Menschen verbessern“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Unterkunftsbedingungen asylsuchender Menschen in sämtlichen Sammelunterkünften des LAGeSo (Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts- und Notunterkunft) den Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte vollumfänglich entsprechen und diese entsprechend zu kontrollieren.

 

Das Bezirksamt möge anregen, dass schriftlich von der Berliner Unterbringungsleitstelle genehmigte Abweichungen von den Qualitätsanforderungen möglichst nicht länger als ein halbes Jahr bestehen und unverzüglich innerhalb eines strukturierten Prozesses Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, die zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte führen.

 

Begründung:

Die Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte gelten ausdrücklich auch für notbelegte Unterkünfte. Die Berliner Unterbringungsleitstelle kann dabei Abweichungen von den Qualitätsanforderungen schriftlich genehmigen. Dies sollte trotz der großen Herausforderung, in kurzer Zeit eine große Anzahl neu angekommener Geflüchteter mit einem Schlafplatz zu versorgen und Obdachlosigkeit zu vermeiden, nicht zu längerfristig unterschiedlichen Unterkunftsbedingungen asylsuchender Menschen führen.

Ein Vergleich der Ausstattung in der Notunterkunft Karlshorst mit den Ausstattungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen AWO Refugium und Park-Center Herzberge führt vor Augen, wie unterschiedlich die Unterkunftsbedingungen für asylsuchende Menschen in Lichtenberg, die rechtlich verpflichtet sind, in den Einrichtungen zu wohnen, sein können.

Der Antrag zur Beschlussfassung folgt der Intention der bereits beschlossenen Drucksache 1452/VII und soll die Thematik um einen weiteren Aspekt ergänzen.

In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/ 15 833 führt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales aus, dass dort, wo die Anforderungen nicht sofort erfüllbar sind, Alternativen bzw. Kompensationen geprüft und ggf. realisiert werden. Die Entscheidungsfindung, in welchem Umfang Kompensationen geprüft und realisiert werden, sollte in einem transparenten, strukturierten Prozess erfolgen. Dazu möge auch die Befristung der Abweichungen von Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte auf maximal ein halbes Jahr dienen.

http://www.berlin.de/lageso/_assets/soziales/publikationen/qualitaetsanforderungen.pdf

 

Abstimmungsergebnis: 11-0-1

 

 

 

 
 

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