Auszug - Gesetzliche Pflichtleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch ausreichen  

 
 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.19
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 18.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1884/VII Gesetzliche Pflichtleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch ausreichen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. wurde ohne Aussprache angenommen.

 


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzusetzen:

 

  1. dass den Flüchtlingen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales die terminlich vereinbarten Vorsprachen ermöglicht und die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Kostenübernahmen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fortlaufend gewährleistet werden;

 

  1. dass dort, wo es wegen der Verwaltungsabläufe im LaGeSo zu Unterbrechungen der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekommen ist, vom Senat unverzüglich Maßnahmen über die Heimbetreiber für die Gewährleistung der Ernährung und medizinischen Versorgung zu finanzieren und umzusetzen sind. Für Flüchtlinge, die in Hostels untergebracht sind, sind andere geeignete Verfahren zu finden, damit sie diese Leistungen auch erhalten.
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen