Auszug - Verfahren zur Vergabe der Stadtteilzentren  

 
 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 10.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 10.12.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1766/VII Verfahren zur Vergabe der Stadtteilzentren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und VerwaltungsmodernisierungSoziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung in der Fassung des Änderungsantrages der Fraktion der SPD anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt die Neuvergabe der Stadtteilzentren im Bezirk Lichtenberg auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens vorzunehmen. Das Verfahren soll vier Monate vor Vertragsvergabe eröffnet und mit der Vergabeentscheidung durch das Bezirksamt abgeschlossen werden.

 

Für die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens empfiehlt die Bezirksverordnetenversammlung dem Bezirksamt folgende Anregungen zu berücksichtigen:

 

-          die bisher gewählten Anforderungskriterien an die Bewerber/innen sollen anhand der Ergebnisse des Wirksamkeitsdialoges dahingehend präzisiert werden, dass hinsichtlich der Raum- und Lageanforderungen, zu Öffnungszeiten und Leistungsangeboten, zu Vernetzung und Kooperationen im Prognoseraum, zur Förderung des Ehrenamtes bzw. der Freiwilligenarbeit sowie zur Öffentlichkeitsarbeit Mindeststandards vorgegeben werden;

-          die Anforderungskriterien sollen ergänzt werden um ausgewählte Anforderungen, die aus speziellen Problemlagen im jeweiligen Prognoseraum resultieren.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung schlägt folgenden Zeitplan für das Interessen-bekundungsverfahren vor:

 

-          Start des Verfahrens mit dem Versand der Bewerbungsanforderungen vier Monate vor Vertragsvergabe.

-          Termin für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen einen Monat später

-          Berufung der Jury vier Monate vor der Vertragsvergabe und Erarbeitung von deren Geschäftsordnung vier Wochen später.

-          Übergabe der Bewerbungsunterlagen an die Jurymitglieder ab Abgabetermin für die Bewerber gestaffelt nach Prognoseräumen.

-          Sitzungen der Jury im Zeitraum von drei Monaten nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis zur Vertragsvergabe.

 

Zur Bildung und Arbeitsweise der Jury empfiehlt die Bezirksverordnetenversammlung dem Bezirksamt folgende Hinweise und Anregungen zu berücksichtigen:

 

-          Leitung der Jury durch die Bezirksbürgermeisterin

-          Mitwirkung der Gebietskoordinatorinnen mit beratender Stimme ermöglichen

-          Berufung je eines Jurymitgliedes pro BVV-Fraktion unter Zulassung der Stellvertretung (nicht nur, aber auch im Falle einer möglichen Befangenheit)

-          Berufung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes aus den Fachabteilungen Soziales und Sozialraumorientierte Planungskoordinierung

-          Durchführung je einer Jurysitzung pro Prognoseraum mit Erarbeitung des jeweiligen Entscheidungsvorschlages an das Bezirksamt (verteilt den Leseaufwand, vermeidet das Springen zwischen Prognoseräumen)

-          Einladung der jeweiligen Bewerber/innen zu den Jurysitzungen zu ihrem Prognoseraum für Rückfragen bzw. zur Präsentation und Verteidigung ihrer Bewerbung

-          Nutzung von Steno S für die Dokumentation der Jurysitzungen

-          Verabschiedung einer Geschäftsordnung für die Juryarbeit, die u. a. Regelungen zur Befangenheitsfrage, zur Behandlung stark abweichender Punktbewertungen, zur Klärung in Fällen von Punkt- oder Stimmengleichheit bei der Erarbeitung des Juryvorschlages und zur Bekanntgabe der Juryentscheidungen beinhalten sollte.

 
 

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