Auszug - Gentrifizierung in Lichtenberg identifizieren - Planungsrechtliche bezirkliche Einflussnahme gegen Verdrängungstendenzen umsetzen  

 
 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 11.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 19.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1582/VII Gentrifizierung in Lichtenberg identifizieren - Planungsrechtliche bezirkliche Einflussnahme gegen Verdrängungstendenzen umsetzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
   Beteiligt:Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung

 

Frau Müller (Fraktion DIE LINKE.) nahm Stellung.

 

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anzunehmen, wurde einstimmig zugestimmt.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – und ggf. mit externer Expertenunterstützung – ersucht zu prüfen, in welchen Orts- bzw. Bezirksteilen von Lichtenberg eine sich abzeichnende städtebauliche Aufwertung der Wohngebiete mit Verdrängungstendenzen der angestammten Wohnbevölkerung zu verzeichnen bzw. zu erwarten ist.

 

Hierzu sind folgende Verfahrensschritte umzusetzen:

 

  1. Im Rahmen der Zusammenfassung und Auswertung geeigneter sekundärstatistischer Daten (Nutzung bereits vorhandener Daten) sind diesbezügliche Verdachtsgebiete festzustellen. Dabei sollen besonders die Gebiete Weitlingkiez und Frankfurter Allee Nord Beachtung finden.
  2. Auf Grundlage dieser Feststellungen sind für die Verdachtsgebiete Untersuchungen zu beauftragen, die im Ergebnis darstellen, ob in den Gebieten die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB) gegeben sind. Zur frühzeitigen Sicherung der Erhaltungsziele ist ein Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung (§ 172 II i.V. m. § 15 BauGB) zu fassen.
  3. Bei entsprechendem Ergebnis sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Satzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB) zu schaffen und durch Verordnungen festzusetzen.

 

Um die finanziellen Mittel zu gewährleisten, die für die Umsetzung der o. g. Verfahrensschritte ggf. erforderlich sind, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass diese die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel dem Bezirk zweckgebunden zur Verfügung stellt.

 

Sollte für die spätere Umsetzung der Ziele einer Erhaltungsverordnung zusätzliches Personal erforderlich sein, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass dem Bezirksamt Lichtenberg diese Personalstellen nach Festsetzung einer Erhaltungsverordnung zur Verfügung gestellt werden.

 
 

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