Auszug - Die Aufhebung der Rückbauverpflichtung nach senioren- und behindertengerechten Wohnungsanpassungen
Entsprechend den Informationen der MitarbeiterInnen des Pflegestützpunktes Einbecker Straße wurde eine Beschlussempfehlung zu diesem Punkt vorbereitet. In der Diskussion wurden folgende Punkte angesprochen: 1. der Vermieter hat bezüglich der Wohnungsanpassungen für mobilitätseingeschränkte Mieter sowie den Rückbau nach deren Auszug aus der Wohnung das letzte Wort, da die Wohnung ja Eigentum des Vermieters ist.
2. Bei baulichen Veränderungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
3. Ein Rückbau ist nicht erforderlich, da nicht regresspflichtig.
Während der Diskussion wurde deutlich, dass einige Ausschussmitglieder einige Formulierungen noch in ihren Fraktionen diskutieren möchten. Auch soll geklärt werden, ob die Informationen der WBG Humboldt-Universität e.G. in die BE gleich mit einfließen sollen. Deshalb beantragte Herr Drobisch die Vertagung der weiteren Beratung der BE.
Abstimmung: 8 ja, 0 nein, 2 Enthaltungen |
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