Auszug - Schulstandort Rüdigerstraße 76
Herr Radtke (Fraktion der CDU) begründete als Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Sport die Dringliche Beschlussempfehlung.
Herr Dr. Gührs (Fraktion der SPD) beantragte folgende Änderung des Beschlusstextes:
Der Punkt nach dem Wort „erhalten“ wird durch ein Komma ersetzt und der Text wird wie folgt ergänzt: „wenn innerhalb der nächsten vier Wochen ein erneutes Gespräch einigungslos verläuft. Voraussetzung des Gespräches ist die Zustimmung des Trägers zu den vier unverhandelbaren Eckpunkten.“
Im Rahmen der weiteren Aussprache äußerten sich:
Herr Bosse (Fraktion DIE LINKE) beantragte, in dem von Herrn Dr. Gührs (Fraktion der SPD) vorgeschlagenen Ergänzungstext nach den Worten „“erneutes Gespräch“ die Worte „unter Hinzuziehung eines Mediators“ einzufügen.
Herr Tietze (Fraktion DIE LINKE.) beantragte eine 10-minütige Unterbrechung der Sitzung zur innerfraktionellen Beratung.
Nach einem Redebeitrag von Herrn Liebe (Fraktion der SPD) wurde die Sitzung unterbrochen.
Nach Wiedereintritt in die Beratung äußerten sich:
Dem von Frau van der Wall (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nach Geschäftsordnung beantragten Abbruch der Debatte wurde widersprochen.
Herr Hoffmann (Fraktion der CDU) nahm zum Änderungsantrag von Herrn Bosse (Fraktion DIE LINKE.) Stellung.
Gegen den Vorschlag des Vorstehers, nach den Redebeiträgen von
in die Abstimmungen einzutreten, gab es keinen Widerspruch.
Der Änderungsantrag von Herrn Bosse (Fraktion DIE LINKE.) wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Änderungsantrag von Herrn Dr. Gührs (Fraktion der SPD) wurde mehrheitlich angenommen.
Die so geänderte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport wurde mehrheitlich gegen 12 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen angenommen. Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, aufgrund der neu entstandenen Sachlage, insbesondere der verzerrenden und ehrkränkenden öffentlichen Darstellung der gegenwärtigen Situation gegenüber den Eltern durch den Träger Die Kappe e. V., die Mietvertragsgespräche mit dem Träger Kappe e. V. für eine Weiternutzung des Schulstandortes Rüdigerstr. 76 abzubrechen und die ausgesprochene Kündigung aufrecht zu erhalten, wenn innerhalb der nächsten vier Wochen ein erneutes Gespräch einigungslos verläuft. Voraussetzung des Gespräches ist die Zustimmung des Trägers zu den vier unverhandelbaren Eckpunkten. |
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