Auszug - Fortschreibung Landschaftsrahmenplan Lichtenberg  

 
 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1456/VII Fortschreibung Landschaftsrahmenplan Lichtenberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes in geänderter Fassung zu beschließen, wurde ohne Aussprache zugestimmt

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes in geänderter Fassung zu beschließen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Im Textteil des LRP wird auf S. 77 eingefügt (siehe Hervorhebung):

 

Der Zentralfriedhof Friedrichsfelde wurde nach Plänen des Berliner Stadtgartendirektors Hermann Mächtig von Gartenbaudirektor Axel Fintelmann angelegt. Die Anlage hat eine Ausdehnung von ca. 31 ha und wurde als Parkfriedhof gestaltet. Der Biotopwert ist besonders hoch, durch große Ulmen im Norden sowie Vorkommen von Amphibien, Fledermäusen und eines Bussardhorstes. Der Friedhof ist durch Kleingartenanlagen, Brachflächen und Parkanlagen der Krankenhäuser an weitere Grünflächen angebunden und wirkt sich positiv auf das Klima des umliegenden Stadtgebietes aus. Da ein starkes Ansteigen der Bestattungswünsche nicht zu erwarten ist, schlägt der Friedhofsentwicklungsplan eine Konzentration der Bestattungen auf den historisch wertvollen Kern vor. Dieser sollte zusammen mit dem Wegesystem von Hermann Mächtig sowie der VdN-Abteilung erhalten bleiben. Für die restlichen Flächen ist eine Umnutzung als öffentliche Grünfläche angedacht. Die westlichen Flächen (Erweiterungsflächen) sollten, wenn die EU-Planungen wie vorgesehen umgesetzt werden, für ein EU-gefördertes Agrar-Projekt (Landschaftspark Herzberge) landwirtschaftlich genutzt bzw. verpachtet werden (GÜNTHER 2003).

 
 

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