Auszug - Parkraumbewirtschaftung in Lichtenberg prüfen  

 
 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 6.1
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 24.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1421/VII Parkraumbewirtschaftung in Lichtenberg prüfen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR BüDOrdImm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll

BzStR Dr

BzStR Dr. Prüfer stellt die Sachlage dar:

Die Parkraumbewirtschaftung soll insbesondere den Anwohnern eines Kiezes dienen. Seit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung (PRB) in Friedrichshain sei es zu einem erhöhten Parkdruck in einigen Teilen der Wohngebiete Frankfurter Allee Süd und Victoriastadt gekommen, auch Gehwege und Grünflächen würden zugeparkt. Abends gäbe es einen erhöhten Park-Suchverkehr durch Anwohner. Seitdem haben sich Anwohner der genannten Gebiete an das Bezirksamt mit der Bitte gewandt, Parkraumbewirtschaftung einzuführen.

Es gibt verschiedene Modelle für PRB, die für das kurzzeitige Parken Parkschein oder Parkkarte sowie das Anwohnerparken mit Vignette. Es gibt die Möglichkeit nur Anwohnerparken zuzulassen. Weitere Informationen darüber kann man im Leitfaden Parkraumbewirtschaftung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz von 2004 im Internet nachlesen -

https://www.berlin.de/imperia/md/content/bamitte/presse/leifaden_prbw_senstadt.pdf?start&ts=1409895267&file=leifaden_prbw_senstadt.pdf.

Die Einführung von Parkraumbewirtschaftung setzt eine verkehrliche Begründung voraus, die gutachterlich zu erarbeiten ist. Dabei ist auch die Wirtschaftlichkeit verschiedener Modelle festzustellen. Ziel ist u. a., dass der Aufwand für die Bewirtschaftung durch die Gebühren ausgeglichen wird. Was die Kosten für das Gutachten betrifft, so ist die vom Bezirksamt angegebene Summe wahrscheinlich zu hoch angesetzt, so dass sie nicht ausgeschöpft werden wird. Das BA bittet die BVV zu beschließen, das BA zu beauftragen, das Gutachten in Auftrag zu geben.

Es wird verschiedene Vorschläge geben, die dann mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden sollen. Dabei muss man mit einer Zeitdauer von ca. 2 Jahren rechnen.

 

Herr Hemmerlein begrüßt, dass die BVV im Vorfeld des Gutachtens befragt wird, ob dieses überhaupt in Auftrag gegeben werden soll. Er fragt, ob die Ursache für das Friedrichshainer Defizit von 1 Mio Euro bekannt sei und welche Gründe es dafürbe.

 

Herr Büchner fragt:

Wie stellt sich das BA die Kontrolle vor, wird dafür zusätzliches Personal eingestellt und wo soll es vorrangig eingesetzt werden?

Was unterscheidet diese Gebiete, wo ein hoher Parkdruck besteht zu anderen, nicht in der Vorlage genannten Lichtenberger Gebieten?

Rechnet man bei einer Parkraumbewirtschaftung mit der Verlagerung des Parkdrucks von der Victoriastadt in den Weitlingkiez?

Welche Erfahrungen gibt es mit Einschränkungen im Tagesverlauf?

 

BzStR Dr. Prüfer antwortet, dass u. a. diese Fragen im Gutachten beantwortet werden sollen. Die Ursache des Friedrichshainer Defizits sei ihm nicht bekannt, aber die Parkraumbewirtschaftung brauche eine gewisse Einführungszeit.

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Verdrängungsparkdruck aus Friedrichshain sowie durch Pendler entfallen und die Situation sich normalisieren wird. Die Einnahmen werden erzielt durch Verwaltungsgebühren für Bewohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen (die Anwohnerplakette wird für 2 Jahre erteilt und kostet ca. 20,40 EURO), die über Automaten eingenommenen Parkgebühren sowie Verwarnungs- und Bußgelder. Für die Kontrolle würde man bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit Personal einstellen - Parkraumüberwachungskräfte. Diese werden nicht in die Personalzielzahl einbezogen.

Die beiden Gebiete wurden wegen des Verlagerungsdrucks aus Friedrichshain und der Forderungen von Anwohnern vorgeschlagen. Für andere Gebiete, wo auf Grund des per se geringen Platzangebotes ein hoher Parkdruck besteht, gibt es bislang keine Ansätze für Lösungen durch Parkraumbewirtschaftung.

Die Gefahr einer Verlagerung in ein anderes Gebiet bestehe dann, wenn man die Gebiete zu klein wählt. Auf Lichtenberger Gebiet gibt es nur wenige Stadtteile, die durch größere Barrieren wie Brücken und breite Hauptverkehrsstraßen abgetrennt sind, die nicht überfahren werden.

 

Fragen und Anmerkungen durch die Ausschussmitglieder:

Herr Drobisch fragt nach, ob man nicht auf ein bestehendes Gutachten eines anderen Bezirkes zurückgreifen könne und nach der Verbindlichkeit des Leitfadens, der keine Verordnung, sondern nur eine Orientierungshilfe sei.

 

Frau Feige befürchtet eine zu geringe Akzeptanz durch die Anwohner, sie hat Bedenken, dass es wie in Treptow-Köpenick ein Bürgerentscheid nach Vorliegen eines Gutachtens die Parkraumbewirtschaftung verhindern würde, weshalb sie im Vorfeld eine Bürgerversammlung für sinnvoll hielte.

 

Herr Büchner fragt nach, ob die anderen Bezirke einbezogen beziehungsweise deren Erfahrungen genutzt werden, wenn ein Gutachten für die vorgesehenen Gebiete gemacht wird.

 

Herr Hemmerlein fragt, ob man mit einer Anwohnerplakette einen Anspruch auf seinen Parkplatz hätte und wie das geregelt sei.

 

Herr Wolf weist darauf hin, dass aufgrund des Gutachtens ein Beschluss der BVV herbeigeführt werden muss.

 

Herr Kind vermutet, dass mit einer Parkraumbewirtschaftung unzufriedene Bürger sich möglicherweise nicht melden werden. Das genannte Defizit von 1 Mio sieht er in keinem gerechtfertigten Verhältnis zu den Vorteilen für eine geringe Anzahl von Autos.

 

Frau Feige fragt, ob es nicht günstiger wäre, im Vorfeld mit den Bürgern zu sprechen. Das Gutachten kostet Geld und wenn dann in einem Bürgerentscheid mehrheitlich dagegen gestimmt würde, wäre das Geld für das Gutachten umsonst ausgegeben. Sie schlägt vor, die Drucksache zu vertagen, bis die Antwort auf die Kleine Anfrage vorliegt. Damit hätten wir noch eine größere Grundlage für die Diskussion.

 

Frau Nedwed sieht diesen Parkdruck in der Victoriastadt nicht, da sie immer einen Parkplatz gefunden hätte, sie möchte auf die Antwort warten. Sie hätte bemerkt, dass in Friedrichshain immer nur Teile bewirtschaftet seien, die Gründe kenne sie nicht. Die Sicherheit, mit der Anwohnervignette im Gebiet einen Parkplatz zu bekommen, sei nicht gewährleistet.

 

Herr Fischer begründet, dass ein Gutachten immer für ein konkretes Gebiet gemacht werden müsse und nicht aus einem anderen Gebiet übernommen werden könne. Er schlägt im Vergleich mit Wien eine zeitliche Begrenzung dort von 9 - 19.00 Uhr vor.

 

BzStR Dr. Prüfer informiert, dass man kein anderes Gutachten nehmen könne, weil immer ein ganz konkretes Gebiet untersucht werden müsse. Es gäbe erfahrene Büros, die die Gutachtenergebnisse der anderen Bezirke mit einbeziehen werden. Er hält es für sinnvoller, die Bevölkerung nach dem Vorliegen eines Gutachtens zu befragen, da man erst dann aussagefähig sei. Die Akzeptanz für ein Gutachten sei groß, zumal die Plakette nur 10,20 EURO pro Jahr koste. In Friedrichshain hätten die Anwohner die Parkraumbewirtschaftung akzeptiert.

Mit der Plakette hat man nur den Anspruch, im Gebiet parken zu können. Es müsse geklärt werden, ob die gewollte Verdrängung Gebietsfremder dann genügend Parkplätze für die Anwohner erbringe. Das Bezirksamt Lichtenberg hat mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Erfahrungen ausgetauscht.

Es gäbe gesonderte Plaketten für Handwerker, damit diese überall zur Ausübung ihrer Arbeitsaufträge parken können.

Er wisse nicht, ob die von Herrn Hemmerlein benannte Summe stimmt, er wisse nur, dass es im Einführungshalbjahr 2014 in Friedrichshain-Kreuzberg ein Defizit gab. Es gab einen erheblichen Schaden, da die Automaten zerstört worden waren.

Es ist grundsätzlich vorgeschrieben, vor der Einführung der Parkraumbewirtschaftung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anzustellen. Er bevorzuge ein Anwohnerparken ohne Automaten, was nur besser kontrolliert werden müsste.

Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist abhängig von den Ergebnissen der Gutachten, darüber beschließt die BVV.

Man hat sich in Berlin verabredet, diesen Leitfaden als Grundlage zu nehmen, er hat sich bewährt. Selbstverständlich könne man ihn mal überarbeiten, da er aus dem Jahr 2004 sei. Die Einschränkung der Nutzung des öffentlichen Straßenraums muss man anhand der verkehrlichen Situation begründen.

Aufgrund der vielen Beschwerdebriefe von Anwohnern über den hohen Parkdruck wäre er zu der Überlegung mit dem Gutachten gekommen. Wenn die Entscheidung im Ausschuss vertagt würde, würden die Anwohner vom BA entsprechend informiert werden.

Bezüglich der KA von Frau Feige informiert er, dass einige der Daten dazu bereits durch das BA in Zusammenarbeit mit einigen großen Wohnungsunternehmen ermittelt wurden. Viele der dort genannten Fragen müssten durch das Gutachten beantwortet werden.

Es ist die Frage, ob die Parkraumbewirtschaftung eine Abmeldung von Stellplätzen der Wohnungsunternehmen bringen wird.

Er würde gerne über konkrete Vorschläge diskutieren, was erst nach Vorliegen des Gutachtens möglich sei. Wir hätten kein konkretes Bild über die Situation bei uns. Die externe Sicht würde helfen, die Dinge anders zu erkennen. Er hält die Diskussion für sehr angstbehaftet.

 

Herr Fleischer bestätigt, dass der Leitfaden auf jahrzehntelangen Erfahrungen beruhe. Das Gutachten würde auch deshalb benötigt, weil man gutachterlich begründen müsse, warum in Gebieten, wo nur Anwohner parken, keine Parkraumbewirtschaftung erfolge.

 

Frau van der Wall bat mit der Begründung, Rücksprache mit ihrer Fraktion halten zu wollen und auch den Leitfaden ansehen zu wollen, um Vertagung.

Abstimmung: 6-3-2

 
 

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