Auszug - Zentren- und Einzelhandelskonzept novellieren  

 
 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 19.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1493/VII Zentren- und Einzelhandelskonzept novellieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen verzichteten auf eine Begründung ihres Antrages zur Beschlussfassung

Die Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen verzichteten auf eine Begründung ihres Antrages zur Beschlussfassung.

 

Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen wurde mehrheitlich angenommen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht, das Zentren- und Einzelhandelskonzept, dessen bisher gültige Fassung als Fortschreibung auf der BVV am 23. Juni 2011 beschlossen wurde, zu novellieren.

 

Hierbei sind aktuelle städtebauliche Anforderungen (die Einordnung in das gesamtstädtische Zentrengefüge und in die bezirkliche Zentrenstruktur, die vorrangige Entwicklung der Wohngebietszentren, städtebauliche Einpassung ins Stadtbild sowie Bestandsentwicklung und Angebotsstrukturen u. a.) sowie die sozioökonomischen Kennwerte (Bevölkerungsentwicklung, Kaufkraftentwicklung, Kaufkraftbindung in den Nahversorgungszentren, Altersstruktur, Versorgungsgrad, mittel- und langfristige Bedarfe, Konsumverhalten u. a.) zugrunde zu legen. Jede außerhalb des Zentren- und Einzelhandelskonzepts stehende Planung, muss im Einzelfall durch das Bezirksamt geprüft werden und eine Abwägung finden.

 

Das Zentren- und Einzelhandelskonzept soll künftig mindestens einmal aller fünf Jahre aktualisiert werden.

 
 

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