Auszug - Ergänzung der Geschäftsordnung der BVV  

 
 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 16.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1088/VII Ergänzung der Geschäftsordnung der BVV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der § 17 Abs. 8 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

"Über die Sitzungen der Ausschüsse werden von dem/der Schriftführer/in Protokolle geführt. Sie haben Beschlüsse und andere Ergebnisse der Sitzung wieder zu geben und sollen den Verlauf und die wesentlichen Sachargumente der Ausschusssitzung widerspiegeln. Nichtöffentliche Teile von Ausschusssitzungen sind gesondert zu protokollieren. Die Protokolle sind durch den/die Ausschussvorsitzende/-n und den/die Schriftführer/-in zu bestätigen und den Mitgliedern des Ausschusses, dem/der Vorsteher/-in, den Fraktionen sowie dem Bezirksamt in der Regel 10 Tage nach der jeweiligen Sitzung spätestens jedoch mit der Einladung zur nächsten ordentlichen Sitzung zuzuleiten und in dieser Sitzung zu bestätigen. Das Protokoll wird rechtsverbindlich durch Beschluss des Ausschusses, der dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung durch den/die Ausschussvorsitzende/n unverzüglich mitzuteilen ist."

 
 

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