Auszug - Berliner Bäderkonzept 2020 - keine Einschränkungen des öffentlichen Badebetriebs
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport wurde zusammen mit der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses - DS/1122/VII - zur Beratung aufgerufen.
Sowohl der Hauptausschuss als auch der Ausschuss für Schule und Sport verzichteten auf Nachfrage des Vorstehers auf eine Begründung der jeweiligen Beschlussempfehlung.
Herr Petermann (Fraktion DIE LINKE.) nahm zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport Stellung und beantragte die Abstimmung zum Grundantrag der Fraktion DIE LINKE.
Im Rahmen der weiteren Aussprach äußerten sich:
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Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE: wurde die Sitzung für eine innerfraktionelle Beratung unterbrochen.
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Nach Wiedereintritt in den Tagesordnungspunkt erfolgten die Abstimmungen.
1. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Abstimmung zum Grundantrag DS/1139/VII:
Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. wurde mehrheitlich mit 22 Ja-Stimmen gegen 21 Nein-Stimmen angenommen.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport wurde damit abgelehnt.
2. Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses - DS/1122/VII:
Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses wurde mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht,
- Angesichts der im Berliner Vergleich unterdurchschnittlichen Versorgung mit Hallenbädern sind keinerlei Schließungen in Lichtenberg zuzulassen. - Der akute Instandhaltungsrückstau in den Lichtenberger Bädern von derzeit 2,7 Millionen Euro ist kurzfristig aufzulösen. Darüber hinaus sind Investitionen zur nachhaltigen Senkung der Betriebskosten und zur Erschließung neuer Besuchergruppen zu tätigen. - Die nach Einschätzung des Vorstandes der Berliner Bäder Betriebe derzeitige Unterfinanzierung des Schwimm- und Badebetriebs ist zu beenden. Eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung durch das Land Berlin ist als Daseinsvorsorge zu sichern. - Zur Sicherung der Daseinsvorsorge gehört neben dem Schul- und Vereinsschwimmen auch die Subventionierung des öffentlichen Schwimm- und Badebetriebes. - Bei einer etwaigen Übertragung des Betriebs an Vereine ist sicherzustellen, dass es zu keiner Reduzierung des Angebots für den öffentlichen Schwimm- und Badebetrieb kommt. - Angesichts zurückgehender Nutzerzahlen sind die Öffnungszeiten wieder dem tatsächlichen Bedarf anzupassen, die grundsätzliche Schließung in den Sommermonaten ist aufzuheben. - Änderungen, die den Betrieb und die Nutzung der Bäder in Lichtenberg betreffen sind vorher rechtzeitig dem Bezirksamt und vor Ort anzuzeigen. - Angesichts zuletzt gestiegener Eintrittspreise von rund 25 Prozent muss bei der zukünftigen Preisgestaltung stärker als bisher darauf geachtet werden, dass es auch Beziehern kleiner Einkommen möglich ist, die Bäder zu nutzen. |
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