Auszug - Eingeworbene Drittmittel würdigen
Beschlussempfehlung aus dem JHA liegt vor. Einreicher übernimmt den Beschlusstext des JHA.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1094/VII in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt und der Jugendhilfeausschuss werden im Rahmen der Fördermittelunterstützung von Einrichtungen und Trägern der Jugendhilfe jene bei der Leistungsvergabe nicht benachteiligen, die Drittmittel einwerben. Das Kriterium Drittmittelförderung soll anerkannt werden und darf nicht zu Kürzungen, wie in der Vergangenheit, führen.
Begründung: Die Akquise von Drittmitteln für Projekte Freier Träger ist ein wichtiges Instrument zur Erweiterung des Angebotsspektrums in Einrichtungen, die mit einem hohen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden ist.
Der Jugendhilfeausschuss würdigt die Bemühungen um Drittmittelförderungen. Im Rahmen der Vergabe der Leistungsverträge sind vorhandene Drittmittel kein Kriterium, um etwaige Kürzungen der Fördersummen zu begründen. Der Hauptausschuss schließt sich dem Jugendhilfeausschuss an. Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 1
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