Auszug - Finanzierung und Aufgabenteilung der Stadtteilzentren in Lichtenberg  

 
 
38. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 04.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1148/VII Finanzierung und Aufgabenteilung der Stadtteilzentren in Lichtenberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Eine Stellungnahme des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderung und Mieterinteressen liegt nicht vor

Eine Stellungnahme des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderung und Mieterinteressen liegt nicht vor.

 

Änderungsantrag SPD-Fraktion auf Streichung dieser Punkte:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

- in jedem der fünf Prognoseräume ein Stadtteilzentrum mit dem Aufgabenschwerpunkt Stadtteilkoordination zu finanzieren. Dafür sollen die mit dem Bezirkshaushaltsplan 2014/2015 im Kapitel 3910 Titel 68 432 beschlossenen Mittel in Höhe von 425.000 Euro wie vorgesehen vollständig für die fünf Stadtteilzentren mit Aufgabenschwerpunkt Stadtteilkoordination in den fünf Prognoseräumen verausgabt werden.

 

- der BVV einen Finanzierungsvorschlag vorzulegen, der sicherstellt, dass die Finanzierung von Stadtteilzentren durch den Senat (IFP STZ) sich nicht auf die Höhe der Gesamtzuwendungen des Bezirks für die fünf bezirklichen Stadtteilzentren mit Aufgabenschwerpunkt Stadtteilkoordination auswirkt.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 5 / 0

 

Diese Punkte wurden demnach gestrichen und folgender Beschlusstext wird der BVV empfohlen:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1148/VII in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

-              die Träger der fünf Stadtteilzentren zur inhaltlichen Qualifizierung der Arbeit zu verpflichten, miteinander Kooperationsvereinbarungen abzuschließen und in einem zu bildenden Verbund der Stadtteilzentren in Lichtenberg aktiv mitzuarbeiten. Diese Kooperationsvereinbarungen sollen auch gemeinsam mit den landesfinanzierten Stadtteilzentren abgeschlossen werden.

-              zu vereinbaren, dass die Träger der bezirklichen Stadtteilzentren in den Prognoseräumen mit landesfinanzierten Stadtteilzentren zusätzlich folgende Aufgaben übernehmen:

-               Kommunikationsstelle für fachliche Anstöße und Weiterentwicklungen

-              Konsultationsstelle in Bezug auf methodische Ansätze

-              Initiierung von offenen Gesprächsrunden zum Austausch für die Stadtteilzentren

 

Begründung:

 

Eine Stellungnahme des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderung und Mieterinteressen liegt nicht vor. Nach der BVV-Geschäftsordnung ist der federführende Ausschuss berechtigt, bei Nichteinhaltung der Fristen allein zu entscheiden. Da die bezirklichen Stadtteilzentren nach Auswahl im Interessenbekundungsverfahren am 01.07.2014 starten, ist eine Behandlung des Antrags angezeigt.

 

In Hohenschönhausen Nord soll die bezirkliche Finanzierung des Stadtteilzentrums gegenüber der Ausschreibung aufgrund des IFP STZ um 68.000 Euro gesenkt werden. In Lichtenberg Nord soll das IFP STZ dagegen keine finanziellen Auswirkungen haben. Das Anliegen des Antrags ist es, diese Ungleichheit zu heilen und die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel für Stadtteilzentren vollständig zu verausgaben. Die Mehrheit des Ausschusses konnte dem nicht folgen, auch aufgrund der Nichtaussagefähigkeit des Bezirksamtes.

 

Abstimmungsergebnis: 6 / 1 / 5

 

 
 

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